Donnerstag, 20. September 2018
Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft
„Wohngemeinschaften
sind
vor allem bei jungen Leuten, mittlerweile aber auch bei älteren Bürgern
eine
beliebte Wohnform. Wenn allerdings eine Person ausziehen möchte, wird es
rechtlich
kompliziert“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Hat
also
beispielsweise nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben, gilt er
offiziell als alleiniger Hauptmieter. Will er eigeninitiativ eine WG
gründen,
muss er mit den entsprechenden Mitbewohnern sogenannte Untermietverträge
schließen“, so Filor weiter. "Wichtig ist, dass man immer in der Lage
ist, dem Vermieter oder Eigentümer einen passenden Untermieter mit der
dazugehörigen Bonität vorzuschlagen".
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen