Donnerstag, 20. September 2018

Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft

„Wohngemeinschaften sind vor allem bei jungen Leuten, mittlerweile aber auch bei älteren Bürgern eine beliebte Wohnform. Wenn allerdings eine Person ausziehen möchte, wird es rechtlich kompliziert“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Hat also beispielsweise nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben, gilt er offiziell als alleiniger Hauptmieter. Will er eigeninitiativ eine WG gründen, muss er mit den entsprechenden Mitbewohnern sogenannte Untermietverträge schließen“, so Filor weiter. "Wichtig ist, dass man immer in der Lage ist, dem Vermieter oder Eigentümer einen passenden Untermieter mit der dazugehörigen Bonität vorzuschlagen". 

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