Donnerstag, 26. April 2018

Thomas Filor über Paare beim Hauskauf

Immobilienexperte Filor erklärt, worauf Paare beim Hauskauf achten müssen

Magdeburg, 23.04.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Hauskauf. „Viele Paare träumen davon, sich eine eigene Immobilie anzuschaffen, um beispielsweise eine Familie zu gründen und gleichzeitig eine sichere Geldanlage zu schaffen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Langzeitprojekt, welches gut geplant werden muss, vor allem finanziell und zeitlich“, so Thomas Filor. „Zunächst muss eine solche Entscheidung unbedingt zusammengetroffen werden. Ansonsten könnte es schnell zu Uneinigkeiten und Streit kommen und ein Partner könnte einen Rückzieher machen. Eine Finanzierung läuft meist über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren“, so Filor weiter. „Sind beide Partner Eigentümer, sollte auch der Kreditvertrag entsprechend zusammen unterschreiben werden. Viele Banken machen dies sogar zur Bedingung, da sie im Zweifelsfall zwei Parteien in die Haftung nehmen können“. Paare ohne Trauschein können prinzipiell getrennte Kredite aufnehmen. Beim Kreditvertrag sei es laut Filor wichtig eine gewisse Flexibilität zu haben. „Flexibilität ist oft wichtiger als die Zinshöhe, da das Darlehen zur persönlichen Lebenssituation passen muss. Hinzu kommt eine langfristige Zinsbindung. Derzeit mögen die Zinsen zwar historisch niedrig sein, doch in einigen Jahren kann es schon wieder anders aussehen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Daher sei eine Zinsbindung unter 15 Jahren nicht sinnvoll. Längere Kreditlaufzeiten erschienen zwar teurer, könnten sich aber bei einem Zinsanstieg in den nächsten Jahren durchaus bezahlt machen. 

„Sehr wichtig ist auch die Absicherung der Finanzierung, vor allem wenn auch Kinder im Haushalt leben. Verstirbt einer der Partner, können die Hinterbliebenen schnell vor einer finanziellen Notsituation stehen. Eine Risikolebensversicherung ist daher ratsam. Eine andere Möglichkeit bietet eine Restschuldversicherung“, so Filor weiter. Ein letzter wichtiger Punkt sei der Eintrag im Grundbuch. „Nur wer im Grundbuch steht, dem gehört die Immobilie auch offiziell. Dabei ist es irrelevant, wer die Immobilie finanziert“, so Filor abschließend.

Dienstag, 24. April 2018

Termin mit Handwerker muss bestätigt werden

Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass Mängel an der Mietwohnung zwar so schnell wie möglich beseitigt werden müssen – dafür muss jedoch der Vermieter sorgen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die jeweiligen Mieter einen Handwerker-Termin bestätigen. Wenn sie dies nicht tun, sind sie auch nicht verpflichtet, dem Handwerker Eintritt in die Wohnung zu verschaffen. Dies entschied das Amtsgericht Köln kürzlich. 

Donnerstag, 19. April 2018

Immer mehr Mieter in den USA

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass es in den USA immer weniger Immobilieneigentümer gibt. „Das ist eine vor allem in den USA sehr unerwartete Entwicklung“, so Filor. Zahlen der Nachrichtenagentur Bloomberg bestätigen diese Entwicklung – langsam wird die USA, quasi Mutterland des Kapitalismus, immer mehr zum Mieterland. So gibt es in 52 der 100 größten US-Metropolen eine Mietermehrheit.

Dienstag, 17. April 2018

Nach dem Winter ist vor dem Winter für Ihre Immobilie

„Im Laufe des Winters können sich schwarze Schimmelflecken in ihrer Immobilie gebildet haben. Dies gilt es zu prüfen und beim Frühjahrsputz zu entfernen“,rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Für glatte Materialien wie Metall, Keramik, Glas oder lackiertem Holz genügt oft das Verwenden eines Schwammes mit herkömmlichen Haushaltsreiniger. Hingegen sollten poröse Flächen mit einem 70- bis 80-prozentigen Ethylalkohol behandelt werden, im Supermarkt als Brennspiritus erhältlich. „Hat der Schimmel aber bereits Tapeten und Silikonfugen befallen, sollte ein Experte herangezogen werden“, so Filor. 

Donnerstag, 12. April 2018

Fenster im Treppenhaus nicht verschließen

In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass die Fenster im Treppenhaus geschlossen bleiben müssen. „Über das Öffnen oder Schließen der Fenster im Treppenhaus lässt sich Streiten. Nicht umsonst ist dies oft ein Konfliktpunkt zwischen den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses“, so Thomas Filor. „Lüften ist zwar wichtig, wird es aber in einigen Wohnungen zu kühl, kommt es zu höheren Betriebskosten“. Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche, welche von allen Bewohnern mitgenutzt werden kann. Beim Lüften gilt jedoch besondere Vorsicht: Öffnet ein Bewohner die Fenster beispielsweise bei Regen, gilt dies als eine vertragswidrige Nutzung. „10-15 Minuten pro Tag reichen grundsätzlich aus“, so Filor.

Dienstag, 10. April 2018

Thomas Filor über nervendes Laub vom Nachbarn

Das Jahr vergeht schneller, als man denkt. Mit den jeweiligen Jahreszeiten ändern sich auch die Zustände der Bäume. Was man mit oder - besser gesagt -  ohne das Laub vom Nachbarn tun kann, weiß Immobilienexperte Thomas Filor.

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem leidigen Thema „Laub vom Nachbarn“. „Laub vom Nachbarn kann in gewissen Fällen Anspruch auf Ausgleich rechtfertigen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: V ZR 8/17). Dieses Urteil definiert klar die Beseitigung von Laub und wer für dessen Kosten aufkommen muss. „Oft können Laub oder Nadeln vom Nachbarn auf das eigene Grundstück geraten. Problematisch wird diese Angelegenheit, wenn dadurch ein Reinigungsaufwand entsteht, also beispielsweise die Dachrinne verschmutzt und verstopft ist“, so Thomas Filor weiter. In dem vor dem BGH verhandelten Fall standen mehrere Bäume sehr nahe am Grundstück des betroffenen Nachbarn – was dazu führte, dass die rechtmäßigen Abstandsgrenzen unterschritten wurden. Der Nachbar verlangte nach vielen Jahren eine Entschädigung für die Schattenseiten auf seinem Grundstück. Außerdem forderte er eine Kostenübernahme der Reinigungskosten des Dachs bzw. der Dachrinne. Er bekam nur zum Teil Recht. Nach Auffassung des BGH sei das durch den Schatten der Bäume fehlende Licht kein Entschädigungsgrund. Des Weiteren habe der Kläger die Nichteinhaltung der Grundstücksgrenze viel zu spät eingefordert. „Es gibt ein sogenanntes Nachbarrechtsgesetz, von dem man Gebrauch machen kann. Allerdings muss man dies zeitnah tun, da es eine Ausschlussfrist hat“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. In diesem Fall wurde die Nutzung des Grundstücks durch das Laub jedoch über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtig, weshalb die Richter dem Kläger einen Ausgleichsanspruch zusprachen. Es sei dabei aber nicht entscheidend, ob das Laub von Bäumen stammt, die die Abstandsgrenze einhalten oder nicht.

Donnerstag, 5. April 2018

Eigentümer müssen für Grundsanierung der Balkone bezahlen

Immobiliebnexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass für die Grundsanierung der Balkone meist alle Eigentümer zahlen müssen. Das Amtsgericht Köln bestätigt, dass es sogar unabhängig ist, wer einen Balkon an der Immobilie besitzt und wer nicht - die Sanierung in Form vom Abriss der alten Balkone betrifft stets das alle, weil es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.

Dienstag, 3. April 2018

Hausputz verbrennt Kalorien

„Manchmal kann der Hausputz zum regelrechten Work-Out werden“, so Immobilienexperte Thomas Filor. „Körperlich anstrengend sind besonders das Schrubben der Fliesen, Fensterputzen, aber auch Saugen und Wischen kann bei einer hohen Quadratmeterzahl Kalorien verbrennen.“ Ein sichtbarer Erfolg sei laut Filor schon nach 30 Minuten bis einer Stunde putzen pro Woche zu sehen.