Dienstag, 31. Mai 2022
Immobilienmarkt trotzt Krisen
Dienstag, 24. Mai 2022
Kritik seitens der Immobilienverbände
Donnerstag, 19. Mai 2022
Kaufverträge für Immobilien
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie darauf Steuern zahlen. Denn Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Steuerpflicht. Wenn die Spekulationsfrist jedoch abgelaufen ist – nach 10 Jahren – fallen keine Steuern beim Hausverkauf an. Es können also alle Immobilien steuerfrei verkauft werden, die 2011 oder früher angeschafft wurden. Dabei ist das Datum der notariellen Beurkundung der Kaufverträge ausschlaggebend.
Dienstag, 17. Mai 2022
Das Eigenheim vor Einbrechern schützen
Einbrecher versuchen immer häufiger online versuchen, Informationen herauszufinden. Postet man beispielsweise etwas über einen geplanten Ausflug beziehungsweise die Zeiten, in denen man plant, sich nicht in der Immobilie aufzuhalten, planen sie diese Zeiten für ihre Raubzüge abzupassen. Daher wird geraten, Informationen über Wochenendreisen erst später ins Netz zu stellen, wenn man wieder zu Hause ist. Man mag es kaum glauben, aber auch das Leeren des Briefkastens während einer längeren Abwesenheit sollte garantiert werden. Für Einbrecher ist dies oft ein Indiz.
Donnerstag, 12. Mai 2022
Beim Immobilienverkauf alle Unterlagen parat haben
Dienstag, 10. Mai 2022
Immobilieneigentum wird schwieriger zu realisieren
Donnerstag, 5. Mai 2022
Vermietung beim Finanzamt melden
Als privater Vermieter muss man seine Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung detailliert und vor allem korrekt eintragen. Diese Angelegenheiten müssen im Formular Anlage V der Steuererklärung aufgelistet werden. Viele Eigentümer befinden sich in einer Situation, in der sie ihre Immobilie vermieten, um Geld damit zu verdienen. Dabei verdient natürlich auch das Finanzamt. Die gute Nachricht ist aber, dass man viele Ausgaben steuerlich absetzen kann und es auch Freigrenzen gibt.
Dienstag, 3. Mai 2022
Steuern sparen als Häuslebauer
Der 01.11.2021 war der Stichtag für die Abgabe der privaten Steuererklärung. Viele Mieterinnen und Mieter wissen aber nicht, dass sie teilweise Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, die sie betreffen, steuerlich geltend machen können. Hat der Vermieter beispielsweise die Fassade streichen lassen oder die Heizung warten, können Mieter diejenigen Kosten geltend machen, die auf sie fallen. 20 Prozent der Arbeitskosten rechnet das Finanzamt hier an. Allerdings nur bis zu einem Höchstsatz von 1200 Euro im Jahr. Da können schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen.