Seit Jahren wachsende Bevölkerungszahlen in den Großstädten zeigen, dass Deutschland derzeit einen Trend zur Reurbanisierung erlebt. Besonders in den Kernstädten der Metropolregionen steigen somit die Preise für Wohneigentum. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Trotz seiner damals schon vorhandenen Bedeutung als Messestandort war Frankfurt im Mittelalter mit weniger als 10.000 Einwohnern nur eine mittelgroße Stadt. Heute ist die Mainmetropole mit 730.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt Deutschlands und es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen wird: So gehen viele Experten da- von aus, dass viele Finanzunternehmen, die London verlassen, sich am Main an- siedeln werden und entsprechend für steigende Nachfrage auf dem dortigen Wohnimmobilienmarkt sorgen werden.
Dienstag, 29. September 2020
Donnerstag, 24. September 2020
Berliner Immobilienmarkt erfreut sich großer Beliebtheit
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg erzählt, dass Berlin eine internationale Strahlkraft besitzt. Berlin hat sich nach Meinung von Immobilienexperten fest in der Riege der internationalen Immobilienstandorte etabliert. Insbesondere Investments aus China nehmen immer mehr an Bedeutung zu. Und: Ein Ende dieses Trends ist nicht anzunehmen. Denn die deutsche Hauptstadt habe im Ausland einen besonders guten Ruf. „Der Verkaufspreis von Immobilien steigt jährlich um etwa 15 Prozent und die Prognose für den Berliner Immobilienmarkt bleibe potenziell auch für die nächsten 20 Jahre positiv – eine Trendwende sei also nicht in Sicht“, so Filor.
Dienstag, 22. September 2020
Thomas Filor: Tipps für die Untervermietung
Das Recht auf Untervermietung – wann sie erlaubt ist und wann nicht.
Magdeburg, 17.09.2020. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Untervermietung. Erst kürzlich wurde ein Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt, in dem eine Mieterin ihre Einzimmerwohnung befristet untervermieten wollte. Daraufhin hatte die Vermieterin eine Mieterhöhung gefordert. Die besagte Mieterin wollte aus beruflichen Gründen ein befristetes Arbeitsverhältnis auf einem Kreuzfahrtschiff eingehen und ihre Einzimmerwohnung in der Zwischenzeit untervermieten. „In diesem Fall muss man sich natürlich die Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin einholen. Handelt es sich um eine Einzimmerwohnung, greift §553 ABS. 1 Satz 1 BGB. Demnach darf die Hauptmieterin lediglich einen Teil der Einzimmerwohnung untervermieten. Das ist natürlich bei einer Einzimmerwohnung schwer realisierbar, da ein abgrenzbarer Bereich vorhanden sein muss, in dem eine Hauptmieterin offiziell weiterhin beachsichtig zu wohnen, selbst wenn sie nicht vor Ort sein sollte“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Das Gericht entschied, dass die Mieterin im verhandelten Fall nicht nur ihre Kosten während ihrer Abwesenheit decken will, sondern einen Profit aus der Untervermietung ziehen will. Das geht rechtlich nicht, ohne das die Vermieterin die Miete entsprechend anpasst. (LG Berlin 09.09.2019 - 64 T 65/19).
„Handelt es sich nicht um eine Einzimmerwohnung, gibt es natürlich viele andere Varianten, die man rechtlich abklären sollte. Oft sind Vermieter*innen auch sehr kooperativ, beispielsweise bei Auslandssemestern, einer Weltreise oder einer eines Auszugs einer anderen Person. Abnehmer gibt es jedenfalls zu Genüge, seien es Studenten*innen, Touristen oder Praktikanten. Viele Leute suchen eine Bleibe für einen bestimmten Zeitraum. Allein in den gängigen Online-Portalen lassen sich hier viele Angebote finden“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Auch in Wohngemeinschaften sind Untermietverträge sehr üblich. Abschließend betont Filor, dass enge Familienangehörige sowie Ehepartner*innen, Kinder oder Eltern keinen expliziten Untermietvertrag brauchen – anders verhält es sich jedoch mit Geschwistern oder fernen Verwandten.
Donnerstag, 17. September 2020
Unerwartete Kündigungen
Kommt es zu einer Kündigung des Mieters wegen Eigenanspruch, ist dies oft ein großer Schock“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. „Fordert der Vermieter Eigenbedarf ist ein Widerspruch nämlich nur seltenen Fällen möglich“. Ein Widerspruch ist aber möglich, wenn der Mieter alt oder krank ist, weil es sich dann um einen Härtefall handelt. „Mieter müssen schnell reagieren, da ein schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen sollte“, so Filor. Zudem macht Filor auf die Option aufmerksam, sich von seinem örtlichen Mieterschutzverein beraten zu lassen.
Dienstag, 15. September 2020
Immobilienkredite für (Ehe-)Paare
Man muss nicht verheiratet sein, um sich gemeinsam für eine Immobilie zu entscheiden. Auch nichtverheiratete Paare nehmen oft einen Kredit auf, um sich den Traum erfüllen zu können – beide haften, beide sind im Grundbuch eingetragen. „Im Falle einer Trennung kann die Immobilie verkauft werden und beide Personen erhalten die Hälfte des Erlöses bei Tilgung des Kredites“, so Thomas Filor. Schwieriger gestaltet sich das bei einer Trennung und Auseinandersetzung bei Eigentum der Immobilie nur einer Person. „Wenn nur eine Person innerhalb der Lebensgemeinschaft ins Grundbuch eingetragen ist, jedoch beide in der Immobilie wohnen und den Kredit abbezahlen, kann der offizielle Nicht-Miteigentümer einen Ausgleich verlangen, wobei der Ausgang eines solchen Konflikts oft ungewiss ist.“ Der Bundesgerichtshof (BGH) stützt sich in einem solchen Fall auf das Argument, dass die Entscheidung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und gegen die Ehe, keine Verzicht auf feste Regeln im Fall der Trennung beinhaltet. Laut BGH können Erstattungsansprüche über den Wegfall der Geschäftsgrundlage abgewickelt werden, wenn einer den Hauskauf vorantreibt und dadurch das Vermögen des anderen vermehrt. Der BGH sieht in diesem Fall einen Kooperationsvertrag, der dann bei Scheitern der Lebensgemeinschaft zu Ansprüchen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage führt.
Donnerstag, 10. September 2020
Thomas Filor: Tipps für die Wohnungssuche
Die Wohnungssuche kann sich – vor allem in Ballungsräumen – schnell einmal als schwierig erweisen. Immobilienexperte Thomas Filor gibt Tipps, wie man Makler und Vermieter überzeugen kann.