Donnerstag, 27. Februar 2020

Preisanstieg von Eigentumswohnungen besonders hoch

Die renommierte Immobilienplattform Immobilienscout24 misst seit 2007 jährlich die Preisentwicklung in deutschen Städten und Gemeinden mit dem Immobilienpreisindex IMXDabei fiel deren Fachleuten besonders der Preisanstieg von Eigentumswohnungen auf. Im Bundesdurchschnitt stiegen die Quadratmeterpreise für Neubau- und Bestandswohnungen zwischen März 2007 und März 2017 um knapp 70 Prozent. In diesem Zeitraum erhöhte sich der durchschnittliche Quadratmeterpreis von Neubauwohnungen von 1.443 Euro (2007) auf 2.436 Euro (2017), und der von Bestandswohnungen von 948 Euro (2007) auf 1.583 Euro (2017). „Im Vergleich mit den Kaufpreisen ist der Mietpreisanstieg laut Immobilienscout24 schwächer. Von 2007 bis 2017 erhöhte sich der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in Deutschland von 4,68 Euro um 30 Prozent auf 6,16 Euro“, meint Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Dienstag, 25. Februar 2020

Thomas Filor über Bäume auf Privatgrundstücken

Bäume können eine Bereicherung für ein Grundstück oder Garten sein, allerdings gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten – Thomas Filor klärt auf.

Magdeburg, 20.02.2020. „Wer sich für eine Immobilie mit Garten entscheidet, freut sich häufig, wenn sich auf dem Grundstück der eine oder andere Baum befindet. Ist dies nicht der Fall, bestücken die meisten Immobilieneigentümer ihre Gärten nachträglich mit Bäumen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Bäume können im Sommer nicht nur wohltuenden Schatten spenden, sondern sehen auch bei Gartenfesten schön aus und dienen als Sichtschutz. Doch was tut man, wenn ein Baum einem Neubau im Weg steht? „Wichtig ist, sich die entsprechenden Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden durchzulesen. Hier findet man die Regelungen darüber, wann Bäume auf Privatgrundstücken gefällt werden dürfen. Teilweise haben die Kommunen aber unterschiedliche Regelungen. Es gibt sogar Gegenden, in denen gar keine Baumschutzsatzungen vorhanden sind“, erklärt Filor außerdem. Beispielsweise dürfen in manchen Gegenden Obstbäume gefällt werden, während sie in anderen unter Schutz stehen und in wieder anderen sind nur manche Obstbaumsorten geschützt. In den meisten Baumschutzsatzungen gelten Bäume ab 80 Zentimeter Stammumfang und der Höhe eines Meters als schützenswert. Dabei handelt es sich um Nadel- und Laubbäume.

„Ist ein Baum nicht mehr verkehrssicher oder droht, abzusterben, können die Immobilieneigentümer in vielen Fällen Ersatzpflanzungenvornehmen oder eine Ausgleichszahlung vereinbaren. In jedem Fall müssen die geplanten Maßnahmen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bekannt gegeben werden. Dabei werden nämlich auch Bestimmungen des Naturschutzgesetzes mit einbezogen“, fügt Filor hinzu. „Ist ein Neubau geplant, muss im Zuge einer Baugenehmigung entschieden werden, ob Bäume für das Vorhaben gefällt werden müssen. Der Bauantrag legt dann fest, um welche Baumart es sich handelt, welche Größe und Lage der Baum auf dem Grundstück einnimmt und in welchem Zeitraum man überhaupt fällen darf. Dies ist nämlich nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Donnerstag, 20. Februar 2020

Immobilienstandorte werden immer seltener in "ABCD" unterteilt

„Die vor mehr als 25 Jahren vom Analyseunternehmen bulwiengesa enwickelte Klassifizierung in ABCD-Städte ist nach Meinung mehrerer Branchenteilnehmer nicht mehr zeitgemäß“, hierauf macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg aufmerksam. Die Unterteilung in ABCD-Städte dient der Möglichkeit, Investoren einen ersten Eindruck über die Renditechancen und die Risiken eines Projekts zu vermitteln. „Die Nachfrage auf dem deutschen Wohnungsmarkt hat sich durch eine lange Phase der extremen Niedrigzinsen, Zuzug in die Ballungsräume und Zuwanderung sehr verschärft. Diesen neuen Bedingungen wird die herkömmliche Segmentierung nicht mehr gerecht“. Die stark vereinfachten Kategorien könnten Anleger bei Investitionsentscheidungen keine ausreichenden Anhaltspunkte mehr geben, weder, um die Risiken in vermeintlichen Top-Lagen, noch das Potenzial kleinerer Städte vermitteln. „Wichtiger als der Status Quo von Standorten sei beispielsweise das Zukunftspotential“, so Filor

Dienstag, 18. Februar 2020

Thomas Filor: Immobilieneigentum bei Scheidung

Wer darf die gemeinsame Immobilie im Falle einer Scheidung behalten? Thomas Filor klärt auf.

Magdeburg, 13.02.2020. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Immobilieneigentum im Falle einer Scheidung. „Viele Menschen stellen sich die Frage, wer im Falle einer Trennung und Scheidung das Haus oder die gemeinsame Wohnung behalten darf. Dabei gibt es verschiedene Optionen, sich zu einigen. Gute und vernünftige Entscheidungen erfordern aber natürlich das gegenseitige Einvernehmen der künftigen Ex-ehepartner“, erklärt Filor. „Findet man nämlich keine Einigung, kann dies wirtschaftliche Konsequenzen, beziehungsweise Nachteile, haben.“

Eine gemeinsame Immobilie bedeutet, dass beide Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind. Das bedeutet auch, dass ein Miteigentümer nichts ohne die Zustimmung des anderen Miteigentümers entscheiden darf. „Man ist also aufeinander angewiesen, wenn man die Immobilie beispielsweise vermieten will oder plant, diese mit einer Grundschuld zu belasten. Steht aber nur ein Ehepartner im Vertrag, hat die andere Person kaum eine Chance, mit zu entscheiden. Trennt man sich oder lässt sich scheiden, muss man zunächst entscheiden, welcher der beiden Ehepartner die Immobilie im Zeitraum der Scheidung für sich nutzt. Dabei ist es irrelevant, ob beide Personen im Grundbuch eingetragen sind oder nicht. Ein Ehepartner darf rechtlich nicht einfach vor die Tür gesetzt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg außerdem. 

Des Weiteren gibt es Fälle, wo Personen sich finanziell am Kauf der Immobilie beteiligt haben, aber trotzdem nicht im Grundbuch stehen. „Diese Fälle sind oft etwas kompliziert und werden nicht selten über Scheidungsanwälte ausgetragen. Beiträge können als Schenkung deklariert werden. Die Frage ist auch, ob der Wert der Immobilie seit Kauf gestiegen ist und inwieweit der Ehepartner davon informell profitieren kann. Im Zeitraum der Scheidung besteht die Ehe formal fort, sodass man sich idealerweise mündlich darauf verständigen sollte, wer die Immobilie weiter nutzt und wer ausziehen soll. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder wird in den meisten Fällen darauf geachtet, dass diese in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können“, so Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Alternativ kann die Immobilie vermietet werden oder ein Ehepartner finanziell entschädigt werden, wenn dieser nicht in der Immobilie bleiben kann. 

Donnerstag, 13. Februar 2020

Thomas Filor: 2020 für Immobilienkäufer

Diese Dinge ändern sich im neuen Jahr für Immobilienkäufer

Magdeburg, 07.02.2020. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit der Frage, was sich in diesem Jahr für Immobilienkäufer ändert. „Dazu gehören unter anderem die Chance, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, Steuerersparnisse sowie geteilte Maklerkosten. Zwei Gesetzte diesbezüglich sind zwar noch nicht verabschiedet. Die historisch niedrigen Zinsen bieten beste Voraussetzungen für einen Hausbau“, erklärt Filor.

Für alle stelle sich laut Filor natürlich gleichermaßen die große Frage, wie sich ein Hausbau oder ein Immobilienkauf finanzieren lässt. „Dabei wird unterschieden zwischen einer Immobilie, die man als eigenes Zuhause nutzt und an die nächsten Generationen vererbt oder eine Kapitalanlage, in die man investieren möchte. Hier gibt es im Jahr 2020 Erleichterungen hinsichtlich Förderung und auch bei den Darlehenskonditionen“, fügt Thomas Filor mit hinzu.

Seit Beginn 2018 fördert der Staat Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen und gleichzeitig eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Dieses sogenannte Baukindergeld ermöglicht einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr pro Kind über zehn Jahre. Die einzige Bedingung ist, dass das Kind unter 18 Jahre alt sein muss. „Die Förderung läuft allerdings Ende 2020 aus, also müssen sich Bauherren beeilen, bis zum 31.12.2020 den Kaufvertrag zu unterschreiben und auch die zugehörige Baugenehmigung zu erhalten. Ein Antrag auf Baukindergeld muss bis spätestens sechs Monate nach Einzug in die Immobilie gestellt werden, spätester Zeitpunkt ist aber der Stichtag  31.12.2023“, so Filor.

Unterdessen gibt es sogar Sonderregelungen und Extrazahlungen in einigen Bundesländern wie Bayern und Schleswig-Holstein. „Gute Nachrichten gibt es auch für diejenigen, die sich für eine Bestandsimmobilie entscheiden: Aufgrund des „Klimaschutzprogramms 2030“ will die Bundesregierung Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung mit einem Steuerbonus belohnen, welcher 20 Prozent der Kosten fördern soll. Dieser Bonus soll über drei Jahre ausgezahlt werden“, erklärt Thomas Filor. Eine letzte Sache, die sich für Immobilienkäufer ändern könnte ist, dass man sich die Maklergebühren teilt – hier ein Entwurf der Bundesregierung vor. 


Dienstag, 11. Februar 2020

Preisentspannung kann für Investoren hilfreich sein

Langfristig ist aufgrund der erwarteten konjunkturellen Abschwächung eine Preisentspannung auf der Baukostenseite zu erwarten, wenngleich der Zeitpunkt noch unklar ist. Diese Entspannung hätte durchaus auch positive Seiten für Entwickler und Investoren. Genehmigungszeiten könnten kürzer werden und gleichzeitig könnte die Auslastung der Gewerke sinken, dadurch lassen sich Projekte effizienter und im Idealfall auch günstiger entwickeln«, erklärt Thomas Filor.

Donnerstag, 6. Februar 2020

CO-Melder in der Immobilie

CO-Melder können Leben retten, denn sie warnen vor einem potentiellen Kohlenmonoxid-Leck in Öfen. Ist nämlich eine Heizung oder ein Kamin in der Immobilie defekt, kann tödliches Kohlenmonoxid (CO) ausgestoßen werden. „CO-Melder funktionieren im Prinzip wie herkömmliche Rauchmelder. Bei einer erhöhten CO-Konzentration wird ein Alarm ausgelöst. Besonders empfehlenswert ist die Installation der Melder in Immobilien mit Kaminöfen sowie Öl- oder Gasheizungen. Vorsicht ist auch geboten bei gasbetriebenen Heizpilzen oder Gasgrills in geschlossenen Räumen. Auch hier kann es im schlimmsten Fall zu einer Kohlenmonoxidvergiftung kommen“, warnt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Gefährlich an CO ist, dass man das Gas nicht riechen, sehen oder schmecken kann. Daher sollte man vor allem auf die Symptome Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen schnell reagieren. 

Dienstag, 4. Februar 2020

Eigentümer können bei Modernisierung sparen

Eigentümer können die Modernisierungskosten für eine neu erworbene, vermietete Immobilie steuerlich absetzen. Viele Eigentümer wissen nicht, dass das Finanzamt diese Ausgaben als Werbungskosten anerkennt, welche sofort geltend gemacht werden können“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Dies bestätigt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kosten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung der Immobilie 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht überschreiten dürfen. Wichtig zu wissen ist, dass die gesamten Renovierungs- und Modernisierungskosten als sogenannter Herstellungsaufwand deklariert werden können. In diesem Fall werden die Ausgaben dann über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.