Das Amtsgericht Tecklenburg (Az.: 13 C 171/20) hat entschieden, dass verdeckte Kellerfenster keine Mietminderung rechtfertigen. Die Tauglichkeit der Mietsache wird nämlich nicht beeinträchtigt, so das Amtsgericht. Der Keller sei lediglich dunkel. In dem vorliegenden Fall wollte Mieter einen Hobbyraum in seinem Keller einrichten. Die Fenster gingen aber zum Garten des benachbarten Grundstücks raus, sodass diese sich einen Sichtschutz davor bauten. Dadurch wurde das Fenster vom Hobbyraum verdeckt. Der Mieter forderte 10 Prozent weniger Miete. Der ausgebaute Kellerraum war ohnehin nicht im Mietvertrag als solcher aufgeführt.
Donnerstag, 28. Oktober 2021
Dienstag, 26. Oktober 2021
Regengärten verbessern das Klima
Hat man eine Immobilie mit Regengarten, so kann das Wasser problemlos langsam versickern. Das kann den Garten enorm vor extremen Wetterereignissen schützen.
Donnerstag, 21. Oktober 2021
Historisch niedrige Zinsen
Immobilieninteressenten spielt die Zinsentwicklung weiterhin zu. So fielen die Zinsen für Kreditnehmer für Baudarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung erstmals unter die Marke von 0,5 Prozent. Mehrere Medien berichteten darüber. Eine Studie des Baufinanzierungsanbieters Interhyp kommt zu dem Ergebnis, dass die Zinsen in einer Langfristberechnung sogar unter die Null-Prozent-Marke fallen dürften. Dann würden Kreditnehmer sogar weniger zurückzahlen, als sie sich von der Bank geliehen haben. Und das in Zeiten einer Pandemie. Der Grund für diese Entwicklung ist die generelle Veränderung der Zinssituation weltweit. So bietet die Europäische Zentralbank wie auch die EZB Geld zu Dumpingkonditionen an, um die Wirtschaft anzukurbeln. Im Umkehrschluss kann es für Banken sinnvoll sein, auf Kredite keine Zinsen mehr zu nehmen, gegebenenfalls sogar selbst Zinsen zu bezahlen, da sie ja gegenüber der Zentralbank mit einem noch höheren Strafzins belegt werden.
Dienstag, 19. Oktober 2021
Anleger investieren immer noch in Immobilien
Immobilienanleger lassen sich von hohen Immobilienpreisen nicht abschrecken und investieren trotzdem in die krisenfeste Anlage.
Donnerstag, 14. Oktober 2021
Mietdauer entscheidend für Kündigungsschutz
Hierzulande genießen Mieterinnen und Mieter einen starken Kündigungsschutz. Pauschal kann man sagen: Solange man seine Verpflichtungen erfüllt, kann man nicht grundlos gekündigt werden. Ist man jedoch mindestens zwei Mietzahlungen im Verzug, kann es kritisch werden. Beschädigungen an der Mietsache, Verstöße gegen die Hausordnung oder unerlaubte Untervermietung sind weitere Gründe für Kündigungen. Natürlich wird niemand direkt auf die Straße gesetzt, solange der Vermieter nicht rechtswidrig handelt. Der Vermieter muss gesetzlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einhalten, ab einer Mietdauer von fünf Jahren sogar von sechs Monaten. Ein häufiger Grund ist die Anmeldung als Eigenbedarf.
Dienstag, 12. Oktober 2021
Wie der Immobilienkauf mit Makler gelingt
Immobilienexperte Filor aus Magdeburg rät, Immobilien mit einem Makler zu verkaufen und erklärt, warum.
Donnerstag, 7. Oktober 2021
Bestellungen von Heizöl können rückgängig gemacht werden
„Gibt man eine Heizölbestellung für die Immobilie über Telefon oder Internet auf, besteht ein Widerrufsrecht. Das wissen viele Immobilieneigentümer nicht“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Problematik bestünde derzeit darin, dass einige Händler von Heizöl behaupten, das Widerrufsrecht bei Heizöl- oder Pelletbestellungen gäbe es für Bestellungen via Telefon und Internet nicht mehr. Hierbei wird sich auf gesetzliche Regelungen bezogen, welche Verträge zur Lieferung von Waren vom Widerruf ausschließt. Dabei geht es aber um Waren, deren Preise von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig sind. Laut Bundesgerichtshof zählt Heizöl aber nicht dazu (Urteil vom 17.6.21, Az.: VIII ZR 249/14). Immobilienbesitzer können ihre Bestellungen also problemlos rückgängig machen, wenn noch kein Heizöl geliefert wurde.
Dienstag, 5. Oktober 2021
Sanierungspflicht verbessert den Kaufpreis
Wenn man eine Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, ist man verpflichtet, diese nach zwei Jahren Frist zu sanieren. Diese Sanierungspflicht entfällt aber, wenn die Erben vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie gewohnt haben. Wohnt man nicht selbst in der Immobilie, muss man entweder rechtzeitig verkaufen oder eben sanieren. Dadurch wird der Kaufpreis verbessert. Dabei geht es vor allem um statisch-konstruktive Mängel und für Heizungs- und Warmwasserrohre. Sind diese mangelhaft, müssen sie ausgetauscht werden.