Donnerstag, 31. Mai 2018

Die Immobilie vor der Sommerhitze schützen

Eigentümer sollten von Zeit zu Zeit die Klimaanlage nachrüsten, um den Sommer in der Immobilie erträglich zu machen – worauf sie dabei achten müssen, erklärt Thomas Filor.

Angesichts der Sommerhitze ist für viele die Klimaanlage die letzte Bastion der Immobilie, die für Abkühlung sorgt. „Dementsprechend statten viele Immobilienbesitzer ihre Immobilie von Anfang an mit solch kühlenden Geräten aus“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Natürlich besteht auch noch nachträglich die Möglichkeit, die Immobilie mit einer Klimaanlage auszustatten. „Technisch stellt das in den seltensten Fällen ein Problem dar, schwieriger ist es rechtlich, da es sich meist um eine bauliche Veränderung der Immobilie handelt“, so Filor weiter. Kürzlich wurde ein entsprechender Fall vor dem Amtsgericht Essen verhandelt. Dabei ging es um eine Eigentümerversammlung, die einstimmig beschlossen hatte, die Wohnungen mit Klimaanlagen zu bestücken. Die Geräte sollten auf den Terrassen der jeweiligen Immobilien montiert werden. Zwei Jahre vergingen, bis das konkrete Vorhaben in Auftrag gegeben wurde. Die Problematik bestand darin, dass die Klimaanlage an der Giebelwand des Gebäudes zwischen Erdgeschoss und dem ersten Stock angebracht wurde. Ein Eigentümer hatte sich daraufhin massiv beschwert, da sich dessen Schlafzimmerfenster auf dieser Seite des Gebäudes befand und es so laut war, dass er nicht schlafen konnte. Zweiter Kritikpunkt war, dass das Gebäude unter der Maßnahme leiden würde. „Vor Gericht hatte die Beschwerde den gewünschten Erfolg, woraufhin das Gerät wieder abgebaut werden musste. Der Richter betonte, die neue Klimaanlage stelle tatsächlich eine bauliche Veränderung dar, die zudem noch die Optik des Gebäudes verändere“, erklärt Filor abschließend.

Dienstag, 29. Mai 2018

Option Sanierungskredit

Sanierungskredite: Wie hierzulande Immobilien saniert werden

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, wie Deutsche sich ihren Wunsch vom schöneren Eigenheim über einen Sanierungskredit erfüllen können. „Jede Immobilie erreicht irgendwann einen Punkt, an dem die Erwartungen der Bewohner eventuell nicht mehr vollständig erfüllt werden. Beispielsweise schränken undichte, vielleicht sogar schimmelnde Fenster und verschlissene Badezimmer die Wohnqualität auf lange Sicht ein“, so Filor. Aktuelle Studien zeigen, wie Menschen hierzulande bei der Sanierung vorgehen. „Im Vergleich zur traditionellen Baufinanzierung können Verbraucher bei Sanierungskrediten von staatlicher Förderung und Zuschüssen profitieren, so dass die Modernisierung oft günstiger ist, als erwartet“, so Filor.

Donnerstag, 24. Mai 2018

Verschärfung der Mietpreisbremse

Auch der SPD liebstes Kind soll erneut diskutiert werden. So plant die Große Koalition laut „Rheinischer Post” eine Verschärfung. Beispielweise sollen Vermieter nun gezwungen werden, die Vormiete zu nennen. Auch „Luxussanierungen“ sollen im Hinblick auf die Umlegbarkeit auf die Mieter eingeschränkt werden. Der IVD hielt auch hier mehrfach dagegen: Die Sinnhaftigkeit der Mietpreisbremse habe sich nicht gezeigt und würde sich auch in der verschärften Version nicht zeigen. Und eine Reduzierung der Umlagefähigkeit bei Sanierungen wäre das Ende von Energetischen Sanierungen - ein wichtiges Thema, um die anstehenden Klimaschutzziele überhaupt ansatzweise zu erfüllen. „Insgesamt steht zu befürchten, so nicht gravierend weitere Maßnahmen hinzukommen, dass die geplante Wohnungsbauoffensive eher einem Sturm im Wasserglas gleicht. Die Forderungen aller Spitzenverbände, man solle die Voraussetzungen für Investitionen verbessern, statt im Wohnungsneubau noch mehr zu maßregeln, scheinen jedenfalls unbeachtet“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Dienstag, 22. Mai 2018

Mietpreisbremse und Förderung von Familien bei Wohnungsbauoffensive im Vordergrund

„Ein rasches Paket zur Dämpfung des Mietpreisanstiegs in den Städten soll es werden und eine Offensive zur Förderung des Wohnungsneubaus“, so Immobilienexperte Thomas Filor über die derzeitigen Bestrebungen der Großen Koalition. Die Herausforderungen sind groß, Antworten gefordert. Vorausgeschickt wurden politische Statements, die wegweisende Änderungen erhoffen lassen: „Wir haben uns viel vorgenommen. Gerade beim Thema bezahlbares Wohnen und Mieten wollen wir zügig vorankommen und erste Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen”, erklärte die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Und Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) ergänzte ebenfalls gegenüber der dpa, man würde „wichtige Zeichen für die gesamte Legislaturperiode setzen“. „Viele Bürger dürften hieraus Hoffnungen ableiten, dass sich an ihrer persönlichen Wohnsituation etwas verbessert“, so Filor weiter. So bestätigte auch Nahles: „Das Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit, die Menschen warten darauf, dass jetzt etwas passiert.” Während Kauder die wichtige Rolle des Immobilienerwerbs für die Altersvorsorge in den Vordergrund schob.

Donnerstag, 17. Mai 2018

Thomas Filor: Wie man in der Immobilie Strom sparen kann

Thomas Filor gibt Tipps, wie man täglich Strom sparen kann
Magdeburg, 16.05.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Strom sparen in der Immobilie. „Im Durschnitt verbraucht ein Zwei-Personen-Haushalt hierzulande 900 Euro an Stromkosten pro Jahr. Dabei könnten mit einigen simplen Maßnahmen mehr als 100 Euro gespart werden“, so Thomas Filor. „Der erste Hinweis ist, dass in den meisten deutschen Haushalten der Kühlschrank viel zu kalt eingestellt ist. Dies ist absolut nicht nötig und verbraucht viel Strom. Sieben Grad beim Kühlschrank sind optimal, beim Tiefkühler sollten es 18 Grad sein. Wichtig ist auch das Kühlgerät nicht zu nahe an ein Wärmegerät zu stellen und die Tür möglichst immer nur kurz zu öffnen“, so Filor weiter. Eine weitere Kostenfalle verbirgt sich laut Filor bei den Einstellungen von Haushalts- und Unterhaltungselektronik. „Die Angaben von der Herstellerseite beziehen sich nämlich auf die Werkseinstellung, nicht aber auf Extras wie beispielsweise die Helligkeit des Displays beim Fernseher. Auch der Stand-by-Modus wird hier sehr kritisch gesehen. Demnach kann der Bereitschaftsbetrieb der Geräte zu 50 bis ganze 100 Prozent mehr Stromkosten im Jahr führen. Alternativ sollte nach dem Gebrauch der Stecker gezogen werden, auch bei Geräten ohne Stand-by Funktion. Geräte verbrauchen Strom, selbst wenn sie nicht in Betrieb sind.“ Für sehr neue Geräte sei das Ausschalten allerdings nicht mehr nötig. „Die neue EU-Richtlinie sieht bei zahlreichen Geräten einen Verbrauch von nur 0,5 bis 1 Watt im Stand-By Modus vor. Nichtsdestotrotz ist der Stromverbrauch auch durch die EU-Richtlinie kaum gesunken“, sagt Immobilienexperte Filor und erklärt, warum: „Verbraucher benutzen wesentlich mehr Geräte im Alltag, als noch vor zehn Jahren. Es ist sinnvoll zu prüfen, was man über Nacht ausschalten kann, wie z. B. den W-Lan Router.“  Ein letzter Stromfresser sei laut Filor der Durchlauferhitzer oder Boiler. „In einer Immobilie, in der Warmwasser über Strom läuft, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist sinnvoll, sich einen Durchflussbegrenzer anzuschaffen, damit der Druck stabil bleibt“, so Thomas Filor abschließend. 

Dienstag, 15. Mai 2018

Freibetrag soll es richten

„Die FDP-Fraktion dürfte sich also mit ihrem Vorschlag, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von bis zu 500.000 Euro einzuführen, nicht gerade beliebt gemacht haben“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Diese hatte ihren Antrag „Trendwende zur Eigentümernation in Deutschland einleiten – Für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer“ ins Plenum eingebracht und damit die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Antrag sieht vor, sowohl die Höhe der Freibeträge pro erwerbender Person festzulegen, als auch den sukzessiven Verbrauch des Freibetrages bis zum Höchstbetrag zu ermöglichen. Unterstützung bekommt die FDP jetzt durch den Immobilienverband IVD.

Donnerstag, 10. Mai 2018

Thomas Filor: Wenn Ferienwohnungen anderweitig genutzt werden sollen

Wann Eigentümer die Berechtigung haben, ihre Ferienwohnungen zu vermieten

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Ferienwohnungen. „Die meisten Leute, die Besitzer einer Ferienwohnung sind, nutzen diese nicht selbst über das ganze Jahr verteilt. Da ist es sehr naheliegend, dass sie die Immobilie gerne an Gäste vermieten, um extra Geld zu verdienen“, so Immobilienexperte Thomas Filor. Doch rät Filor auch zu Vorsicht: Nicht immer sei es erlaubt, die Ferienwohnung zu vermieten. „Möchten Sie ihre Immobilie an Feriengäste vermieten, müssen Sie im Vorfeld unbedingt die Teilungserklärung studieren“, betont Immobilienexperte Filor weiter und bezieht sich dabei auf Informationen der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Ist die Vermietung laut Teilungserklärung untersagt, kann der Eigentümer die Unterkunft keiner anderen Person überlassen. „Nichtsdestotrotz ist die Vermietung nicht ausgeschlossen, nur weil die Teilungserklärung regelt, dass die Immobilie nur zu Wohnzwecken genutzt werden kann“, so Thomas Filor weiter. „Fakt ist, dass die Eigentümergemeinschaft eine Vermietung nicht einfach durch einen Beschluss untersagen sagen. Der Vermietung stehe prinzipiell nichts im Wege, solange sich die Gemeinde nicht mit einer Zweckentfremdungssatzung dagegen ausdrücklich ausspricht. „Wichtig ist, dass die Vermietung einer Ferienwohnung unbedingt dem Gewerbeamt gemeldet werden muss“, so Thomas Filor weiter. Danach hängt es von unterschiedlichen Faktoren ab, ob die Vermietung steuerrechtlich als Gewerbe bewertet wird. „Dabei geht es um Fragen wie die Einrichtung der Wohnung oder ob sich die Immobilie in einer reinen Wohnanlage oder auch in Kombination mit anderen Ferienwohnung befindet. Wird sie kurzfristig an immer wechselnde Mieter vermietet, zum Beispiel über Airbnb, kann eine Rezeptionspflicht bestehen. Diese Fragen müssen individuell geprüft werden, um Ärger zu vermeiden. In der Regel fallen auch Gewerbesteuern an“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Dienstag, 8. Mai 2018

Gemeinsame Mietpartei auflösen

Eine Trennung an sich ist schon schlimm genug. Wenn man dann aber noch einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, wird es umso komplizierter. „Dieser kann nämlich nur gemeinsam gekündigt werden“, betont Thomas Filor aus Magdeburg. Das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16) macht darauf aufmerksam, dass der Partner nach Verlassen der Wohnung die Kündigung der anderen Partei einfordern kann. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man eine gemeinsame Kaution eingezahlt hat und diese nicht verlieren will.

Donnerstag, 3. Mai 2018

Thomas Filor über Tiere in der Mietwohnung

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von 2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, so Thomas Filor. 

Dienstag, 1. Mai 2018

Unbedingt Regenrinne reinigen

Fleißige Hausbesitzer sollten beim bevorstehenden Frühjahrsputz ihrer Immobilie unter keinen Umständen die Regenrinne vergessen. Darauf macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg aufmerksam. Dazu zählen auch die generellen Entwässerungssysteme des Hauses. Starke Regenfälle können nämlich erhebliche Schäden verursachen. „Oft sind die Rohre mit Herbstlaub oder Winterdreck verstopft – das Regenwasser sucht sich dann anderen Wege und kann beispielsweise in den Keller gelangen. Daraus resultieren dann feuchte Wände und die Bildung von Schimmel“, so Filor.