Donnerstag, 31. Mai 2018

Die Immobilie vor der Sommerhitze schützen

Eigentümer sollten von Zeit zu Zeit die Klimaanlage nachrüsten, um den Sommer in der Immobilie erträglich zu machen – worauf sie dabei achten müssen, erklärt Thomas Filor.

Angesichts der Sommerhitze ist für viele die Klimaanlage die letzte Bastion der Immobilie, die für Abkühlung sorgt. „Dementsprechend statten viele Immobilienbesitzer ihre Immobilie von Anfang an mit solch kühlenden Geräten aus“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Natürlich besteht auch noch nachträglich die Möglichkeit, die Immobilie mit einer Klimaanlage auszustatten. „Technisch stellt das in den seltensten Fällen ein Problem dar, schwieriger ist es rechtlich, da es sich meist um eine bauliche Veränderung der Immobilie handelt“, so Filor weiter. Kürzlich wurde ein entsprechender Fall vor dem Amtsgericht Essen verhandelt. Dabei ging es um eine Eigentümerversammlung, die einstimmig beschlossen hatte, die Wohnungen mit Klimaanlagen zu bestücken. Die Geräte sollten auf den Terrassen der jeweiligen Immobilien montiert werden. Zwei Jahre vergingen, bis das konkrete Vorhaben in Auftrag gegeben wurde. Die Problematik bestand darin, dass die Klimaanlage an der Giebelwand des Gebäudes zwischen Erdgeschoss und dem ersten Stock angebracht wurde. Ein Eigentümer hatte sich daraufhin massiv beschwert, da sich dessen Schlafzimmerfenster auf dieser Seite des Gebäudes befand und es so laut war, dass er nicht schlafen konnte. Zweiter Kritikpunkt war, dass das Gebäude unter der Maßnahme leiden würde. „Vor Gericht hatte die Beschwerde den gewünschten Erfolg, woraufhin das Gerät wieder abgebaut werden musste. Der Richter betonte, die neue Klimaanlage stelle tatsächlich eine bauliche Veränderung dar, die zudem noch die Optik des Gebäudes verändere“, erklärt Filor abschließend.

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