In vielen Situationen kann es angebracht sein, einen Wohnungstausch in Erwägung zu ziehen. Beispielsweise wenn die Kinder aus dem Haus sind und man seine ihre Vier-Zimmer-Wohnung nicht mehr benötigt. Diese könnte dann vielleicht ein junges Paar gut gebrauchen, welches Nachwuchs plant und selbst nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung hat. Einfach wäre es in diesem Fall, schlicht und einfach die Wohnungen zu tauschen. Doch ohne die Zustimmung des Vermieters ist dies nicht möglich.
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