Donnerstag, 9. Juni 2022

Urteil zu Gartenpflege

Laut einem Urteil des Landgericht München I (AZ: 31 S 3302/20) dürfen die Kosten für Gartenpflege vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, da es sich hierbei um Nebenkosten handelt. Viele Mieterinnen und Mieter denken, dass sie von den Kosten verschont bleiben, sobald der Baum beispielsweise krank, morsch oder abgestorben ist und aus diesem Grund gefällt oder entsorgt werden muss.

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