Dienstag, 16. Februar 2021

Kosten für Rauchwarnmelder

Die Kosten für einen Rauchwarnmelder können nicht als Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden. Möglich sei laut Thomas Filor nur eine Mieterhöhung im Falle einer Modernisierung. Nichtsdestotrotz ist es gängige Praxis für Vermieter, die Kosten für die Beschaffung und Installation von Brandmeldern auf die Mieter*innen umzulegen. Etliche Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass Rauchmelder Sache der Vermieter*innen sind. Immer wieder ziehen Mieter*innen vor Gericht. Das Anmieten sowie Anschaffungskosten von Rauchwarnmeldern haben nämlich mit den Betriebskosten nichts zu tun. 

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