Donnerstag, 4. Februar 2021

Bauverträge ausreichend prüfen

„Viele Häuslebauer denken, dass schlüsselfertig mit bezugsfertig gleichgesetzt werden kann. Dies ist allerdings ein Trugschluss“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wenn das Musterhaus dem zukünftigen Käufer gefällt und dazu vielleicht auch noch in einer guten Lage liegt, ist man schnell geneigt, ein schlüsselfertiges Haus bei einem Bauträger in Auftrag zu geben. „Das Problem bei einer vorschnellen Entscheidung besteht darin, dass ein unterschriebener Vertrag nicht widerrufen werden kann“, erklärt Filor weiter. Bauvertrag unterschreiben oder auch einen Vorvertrag beziehungsweise Angebotssicherung. Dies sei im Endeffekt ein kompletter Hausbauvertrag, dessen Kosten in Zukunft gedeckt – sprich, realistisch kalkuliert werden müssen. „Viele Käufer stellen dann mit Erschrecken fest, dass sie die Kosten eventuell nicht decken können“, so Filor. In diesem Fall haben Bauherren kein Widerrufsrecht. Dies liegt daran, dass der EU-Gesetzgeber eine Verbraucherrechterichtlinie erlassen hat, in welcher der Hausbauvertrag in dieser Form ausgenommen ist.

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