Donnerstag, 7. Mai 2020

Immobilien an Flüchtlinge vermieten

Das Flüchtlingsthema bestimmte – vor der Corona-Krise – lange Zeit die Medienlandschaft und viele Menschen fragten sich, wie sich einsetzen und helfen können. „Die Flüchtlingsheime sind teilweise sehr überfüllt, sodass viele Menschen darüber nachdenken, Flüchtlinge in ihrer eigenen Immobilie aufzunehmen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Dabei gibt es natürlich einige Dinge zu beachten.“ So macht der Verein Pro Asyl darauf aufmerksam, dass man sich für ein solches Vorhaben beim Sozialamt der Kommune melden soll. Demnach ein ganz normaler Mietvertrag geschlossen werden, wobei der künftige Mieter bereits asylberechtigt anerkannt sein muss. Anderenfalls sind nur Verträge mit der zuständigen Kommune möglich. „Wenn es darum geht potentielle Mieter kennenzulernen, ist auf jeden Fall etwas Sensibilität, sowie die Befreiung von Sprachbarrieren von Vorteil“, rät Filor. „Es besteht auch die Möglichkeit, Flüchtlingen ein möbliertes Zimmer in der eignen Immobilie zur Verfügung zu stellen, was entweder mit oder ohne Mietvertrag geschehen kann“,so Filor. Ohne Mietvertrag haben die Flüchtlinge einen Gästestatus. Bei einem normalen Mietvertrag gelten reguläre Kündigungsfristen, wobei diese bei möblierten Zimmern kürzer sein kann.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen