Immobilienmakler
sind dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen, wenn sie ihre Immobilie
inserieren. Bei Falschangaben können die Makler Probleme bekommen.
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg mit dem Thema Falschangaben bei Immobilieninseraten. „Makler sind
dazu verpflichtet, ihre Immobilien wahrheitsgetreu zu inserieren“, erklärt
Filor und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)
(Az.: V ZR 186/18).
„Sind
Makler dafür verantwortlich, dass falsche Informationen und Vorstellungen an
potentielle Käufer geraten, kann dies zu erheblichen Problemen führen. So muss
das Inserat stets eindeutig und detailliert genug die Immobilie beschreiben und
erklären“, betont Thomas Filor außerdem.
In
dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte eine Maklerin eine 2-Zimmer-Terrassenwohnung
als Eigentumswohnung angeboten. In dem Exposé der Immobilie gab sie eine
Wohnfläche von 125 Quadratmetern an. Vor Vertragsabschluss stellte sich jedoch
heraus, dass die Wohnfläche lediglich 68,66 Quadratmeter betrug. Zwar gab es
eine zusätzliche Nutzfläche im Souterrain von 55,20 Quadratmetern – diese Räume
waren aber so niedrig, dass sie rechtlich nicht zur Wohnfläche zählten.
„Als
Käufer kann man den jeweiligen Makler dann wegen Täuschung belangen“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor. Dies sahen das Landgericht sowie das Oberlandesgericht
zwar nicht so, der BGH hingegen gab den Käufern recht. Schließlich sei das
Souterrain vom Makler her klar als Wohnfläche gekennzeichnet worden, nämlich
durch Beschreibungen im Grundriss wie "Gäste", "Abstell",
"Bad", "Arbeitszimmer/Schlafzimmer/Kinder". „Laut
Bauordnung sind Räume mit zu niedrigen Decken aber nicht für diese Zwecke
vorgesehen. Rechtlich ist eine Mindesthöhe der Decke festgelegt. Die Maklerin
hätte sich im besagten Fall aktiv darum bemühen müssen, dass die Käufer
verstehen, was der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche ist. So wäre
der Kaufpreis natürlich auch wesentlich niedriger gewesen. Die Interessenten
hatten in diesem Fall noch Glück, dass es nicht zur Vertragsunterzeichnung
gekommen war“, bemerkt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg
abschließend.
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