Dienstag, 17. September 2019

Immobilienmakler müssen Immobilien wahrheitsgetreu inserieren


Immobilienmakler sind dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen, wenn sie ihre Immobilie inserieren. Bei Falschangaben können die Makler Probleme bekommen.
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Falschangaben bei Immobilieninseraten. „Makler sind dazu verpflichtet, ihre Immobilien wahrheitsgetreu zu inserieren“, erklärt Filor und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az.: V ZR 186/18).

„Sind Makler dafür verantwortlich, dass falsche Informationen und Vorstellungen an potentielle Käufer geraten, kann dies zu erheblichen Problemen führen. So muss das Inserat stets eindeutig und detailliert genug die Immobilie beschreiben und erklären“, betont Thomas Filor außerdem.

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte eine Maklerin eine 2-Zimmer-Terrassenwohnung als Eigentumswohnung angeboten. In dem Exposé der Immobilie gab sie eine Wohnfläche von 125 Quadratmetern an. Vor Vertragsabschluss stellte sich jedoch heraus, dass die Wohnfläche lediglich 68,66 Quadratmeter betrug. Zwar gab es eine zusätzliche Nutzfläche im Souterrain von 55,20 Quadratmetern – diese Räume waren aber so niedrig, dass sie rechtlich nicht zur Wohnfläche zählten.

„Als Käufer kann man den jeweiligen Makler dann wegen Täuschung belangen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Dies sahen das Landgericht sowie das Oberlandesgericht zwar nicht so, der BGH hingegen gab den Käufern recht. Schließlich sei das Souterrain vom Makler her klar als Wohnfläche gekennzeichnet worden, nämlich durch Beschreibungen im Grundriss wie "Gäste", "Abstell", "Bad", "Arbeitszimmer/Schlafzimmer/Kinder". „Laut Bauordnung sind Räume mit zu niedrigen Decken aber nicht für diese Zwecke vorgesehen. Rechtlich ist eine Mindesthöhe der Decke festgelegt. Die Maklerin hätte sich im besagten Fall aktiv darum bemühen müssen, dass die Käufer verstehen, was der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche ist. So wäre der Kaufpreis natürlich auch wesentlich niedriger gewesen. Die Interessenten hatten in diesem Fall noch Glück, dass es nicht zur Vertragsunterzeichnung gekommen war“, bemerkt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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