Donnerstag, 9. Mai 2019

Besenreine Übergabe

„Mieter müssen ihr Mietobjekt beim Auszug besenrein übergeben“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auch auf Angaben des Eigentümerverein Haus & Grund Bayern. Besenrein bezieht sich nicht auf Instandsetzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen: Diese seien nur dann notwendig, wenn außerordentliche Schäden während des Mietverhältnisses entstanden sind. Diese können mit der Kaution verrechnet werden. Im Prinzip geht es laut Filor darum, das Mietobjekt so zu übergeben, wie man es erhalten hat. Dies beinhaltet Saugen oder Fegen sowie saubere Arbeitsplatten in der Küche und Sanitäranlagen. 

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