Dienstag, 7. Mai 2019

BGH beschließt Urteil zu Unfällen durch herunterfallende Äste

„In den Herbst- und Wintermonaten kommt es immer wieder zu Stürmen, denen auch der ein oder andere Ast zum Opfer fällt. Landet dieser beispielsweise auf einem parkenden PKW, ist das Geschrei groß, wer die Kosten hierfür übernimmt“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Dabei hat der Bundesgerichtshof (BHG) hierzu unlängst ein Urteil gefällt. Das besagt dem Grunde nach folgendes: Erfüllt ein Grundbesitzer seine Sorgfaltspflichten, kann er für den herabfallenden Ast nicht haftbar gemacht werden. Der BHG argumentiert: „Selbst wenn der Baumbesitzer mehrmals im Jahr die Bäume auf schadhafte Äste untersucht hätte, hätte er im vorliegenden Fall den belaubten Ast nicht als entfernungswürdig ansehen müssen.“ Filor betont: „Dennoch empfehlen wir Grundstücks- bzw. Hausbesitzern grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen die Erstattungspflicht prüft und gegebenenfalls für den Schaden aufkommt.“ 

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