Dienstag, 15. März 2022

Lärmbelästigung kann zu fristloser Kündigung führen

In einem Streit in Berlin wurde eine Mieterin fristlos gekündigt, weil ihre Kinder zu laut waren. Die anhaltende Lärmbelästigung war für die Nachbarn so schlimm, dass die Vermieterin sie fristlos gekündigt hatte. Klagen dagegen blieben erfolglos. Die Lärmbelästigungen erfolgten laut Gericht vor allem nach 22 Uhr, also ab Beginn der nächtlichen Ruhezeit und beinhaltete Geschreie und Türen knallen. Abmahnungen änderten nichts an der Situation. Als sich die Mieter weigerten auszuziehen, erfolgte die Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zugunsten der Vermieterin.

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