Donnerstag, 11. März 2021

Eigenbedarfskündigung während Corona

Kommt es zu einer Kündigung des Mieters wegen Eigenanspruch, ist dies oft ein großer Schock“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Fordert der Vermieter Eigenbedarf ist ein Widerspruch nämlich nur seltenen Fällen möglich. Gerade während der anhaltenden Corona-Pandemie kann dies ein schwerer Schlag sein“. Ein Widerspruch ist aber möglich, wenn der Mieter alt oder krank ist, weil es sich dann um einen Härtefall handelt. „Mieter müssen schnell reagieren, da ein schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen sollte“, so Filor. Zudem macht er auf die Option aufmerksam, sich von seinem örtlichen Mieterschutzverein beraten zu lassen.

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