Donnerstag, 22. Oktober 2020

Mietvertrag verpflichtet nicht zur Anwesenheit

Ein Mietvertrag verpflichtet die Mieter nicht, in ihrem Mietobjekt auch immer anwesend zu sein. Selbstverständlich müssen sie aber den Pflichten nachkommen, die im Vertrag festgelegt sind. Dazu zählt auch das regelmäßige Zahlen der Miete, wie auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bestätigt. „Es ist nicht möglich, die Miete zu reduzieren, egal wie lange man sich als Mieter oder Mieterin für einen längeren Zeitraum nicht in der Wohnung aufhält“, erklärt Thomas Filor. Dies gilt auch für alle anderen Posten, die beglichen werden müssen, so zum Beispiel Treppenhausreinigungen oder auch das regelmäßige Lüften der Räume. Befindet man sich also für einen längeren Zeitraum im Ausland, muss man sicherstellen, dass gelüftet wird. Hier muss der Mieter den Vermieter darüber in Kenntnis setzten, wer in dessen Abwesenheit Zutritt zu der Wohnung hat. 

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