Dienstag, 19. November 2019

Bauvertrag sollte Fertigstellungstermin enthalten

„Prinzipiell sind Bauunternehmen vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Bauherren mit einem klaren Bauvertrag zu versorgen. Dieser ist idealerweise transparent, verständlich, konkret und vollständig und enthält somit auch einen Fertigstellungstermin. In vielen Fällen wird das Projekt aber viel teurer als kalkuliert und bringt nicht einmal alle vereinbarten Standards mit“, erklärt Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Alles muss im Bauvertrag klar definiert sein, auch die energetischen Standards, die verwendet werden sollen,  sowie Schallschutz und Isolation. Dies sind nur Beispiele. Bauherren, die kein Risiko eingehen wollen, sollten daher immer auf die Details im Bauvertrag achten und auf Änderungen bestehen, bevor mit dem Bau begonnen wird“, so Thomas Filor. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen