Dienstag, 27. November 2018
Weiterbildungsaktivitäten für Makler und Verwalter
„Ab August diesen Jahres sind Makler und Verwalter verpflichtet, sich 20 Stunden innerhalb von mindestens drei Jahren beruflich fortzubilden“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Themen und Format dieser Weiterbildungen sollen in einer Makler- und Bauverträgeverordnung geregelt werden, über die das Bundeswirtschaftsministerium derzeit noch berät. In dieser Rechtsverordnung könne zudem geregelt werden, dass Makler und Verwalter die Aufsichtsbehörde und ihre Kunden über ihre Weiterbildungsaktivitäten informieren müssen. „Ein Anfang einer Qualifizierung ist gemacht, ob damit wirklich die schwarzen Schafe der Branche aussortiert werden können, mag man bezweifeln“, so Filor.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen