Donnerstag, 18. Oktober 2018

Keine Heizpflicht für Mieter

„Die Temperaturen sinken und viele Mieter fragen sich, ob sie verpflichtet sind, zu heizen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Manche Wohnungen sind besser isoliert als andere, sodass man auf Heizen verzichten kann. Viele Leute stellen ihre Heizung auch aus, wenn sie beispielsweise über Weihnachten und Silvester in den Urlaub fahren. „Solange nur die Räume kalt sind und es nicht zu Schäden kommt, ist dies keine Problem. Schäden können entstehen, wenn die Rohre einfrieren“, so Filor. Für die allgemeine Beheizung der Wohnräume ist ohnehin der Vermieter verantwortlich. Dabei soll die Raumtemperatur zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April des Folgejahres tagsüber bei 20 Grad liegen, während sie nachts nicht unter 16 Grad sinken darf. 

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