„Die Untervermietung der Immobilie kann in vielen Fällen sehr
praktisch sein“, ist sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg sicher. „Nichtsdestotrotz
sollte der Untermieter weise und bedacht gewählt werden – immer hin ist der
Hauptmieter dafür verantwortlich“. Verhält sich der Untermieter in der
Immobilie nämlich nicht den Vorschriften entsprechend, kann der Hauptmieter
sogar im schlimmsten Fall gekündigt werden. Strikt untersagt ist es
beispielsweise, dass der Untermieter die Immobilie an Touristen vermietet.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Thema jetzt etwas mehr hochkocht, da vermutlich einige überlegen, überschüssige Zimmer an Flüchtlinge zu vermieten. Soll ja gutes Geld bringen. Wer das nicht im Griff hat, auch im Sinne der anderen Mieter, schafft schnell Unfrieden in den eigenen vier Wänden.
AntwortenLöschenHöre ich da gewisse Vorurteile raus?
AntwortenLöschenHey, wenn du schon so einen Spruch bringst, dann wenigstens nicht anonym. Nein, ich habe keine Vorurteile, bin aber der Meinung, dass sich Mieter beim Vermieter rückversichern sollten, ob denen ein Untermieter - wer auch immer - recht ist.
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