Donnerstag, 14. Januar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Was einem Untermieter untersagt ist

„Die Untervermietung der Immobilie kann in vielen Fällen sehr praktisch sein“, ist sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg sicher. „Nichtsdestotrotz sollte der Untermieter weise und bedacht gewählt werden – immer hin ist der Hauptmieter dafür verantwortlich“. Verhält sich der Untermieter in der Immobilie nämlich nicht den Vorschriften entsprechend, kann der Hauptmieter sogar im schlimmsten Fall gekündigt werden. Strikt untersagt ist es beispielsweise, dass der Untermieter die Immobilie an Touristen vermietet.

3 Kommentare:

  1. Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Thema jetzt etwas mehr hochkocht, da vermutlich einige überlegen, überschüssige Zimmer an Flüchtlinge zu vermieten. Soll ja gutes Geld bringen. Wer das nicht im Griff hat, auch im Sinne der anderen Mieter, schafft schnell Unfrieden in den eigenen vier Wänden.

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  2. Höre ich da gewisse Vorurteile raus?

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  3. Hey, wenn du schon so einen Spruch bringst, dann wenigstens nicht anonym. Nein, ich habe keine Vorurteile, bin aber der Meinung, dass sich Mieter beim Vermieter rückversichern sollten, ob denen ein Untermieter - wer auch immer - recht ist.

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