Ein
Verbot, welches die Gemüter erhitzt – sowohl auf Mieter-, als auch auf
Eigentümerseite
Für Berlin sind in bestimmten „Milieuschutzgebieten“
sogenannte Umwandlungsverbote geplant: „Hierbei geht es um die Umwandlung von
Miet- in Eigentumswohnungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Das
Vorhaben stößt in Teilen der Immobilienwirtschaft auf heftigen Widerstand. Andreas
Geisel (SPD) sagt, dass zukünftig eine Umwandlung nur noch unter bestimmten
Bedingungen möglich sein soll. Ihm zufolge hat sich die Zahl der Mietwohnungen,
die in Eigentum umgewandelt wurden, im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Demnach
seien 2011 rund 4700 Wohnungen umgewandelt worden, 2014 seien es schon 9200
gewesen.
Gegen das Verbot sprach sich der Immobilienverband IVD
Berlin-Brandenburg, eine standesrechtliche Vertretung für
Immobiliendienstleister, Makler, Verwalter und Sachverständige, aus: Das Verbot
trage in keiner Weise zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes bei und werde
Mietern zudem die Möglichkeit nehmen, eines Tages als Eigentümer ihrer
angestammten Wohnung in den Ruhestand zu gehen. „Die Problematik besteht darin,
dass Mieter daran gehindert werden, kapitalgedeckte Altersvorsorge zu betreiben“,
erklärt Thomas Filor.
In Berlin müssen Hausbesitzer, die ihre Mietwohnungen
umwandeln oder verkaufen wollen, momentan keine generelle Genehmigung einholen.
Geisel sagte im Berliner Abgeordnetenhaus, dass die Neuregelung in den
sogenannten Erhaltungsgebieten gelten solle. Das Verbot würde in der Praxis rund
160 000 Wohnungen betreffen. Zu den Erhaltungsgebieten zählen beispielsweise
die Bezirke Pankow, Mitte oder Charlottenburg-Wilmersdorf. Weitere Bezirke
können Anträge auf Erhaltungsgebiete stellen.
„Die Gentrifizierungsprozesse finden ohnehin statt. Das
Angebot an kaufbarem Wohnraum wird verknappt, was wiederum Folgen für das
Preisniveau haben wird“, so Filor schließlich. Die 10-jährige
Kündigungssperrfrist und das Mietervorkaufsrecht, Kappungsgrenzen bei
Mieterhöhungen, die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und die erforderliche
Zustimmung der zuständigen Behörden bei Sanierungen sind Grenzen, die reichen,
meinen hierzu einige Fachleute. Der Immobilienexperte Thomas Filor schließt
sich dabei der Meinung an, dass bestimmte Teilmärkte nicht überreguliert werden
sollten.
Wichtig finde ich an der Stelle auch das Verbot durch den BGH, die Mieter zu ignorieren. Die haben nämlich Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie beim verkauf nicht gefragt werden.
AntwortenLöschenWir nähern uns immer mehr dem Sozialismus. Und wohin das führt, haben wir in Deutschland ja erlebt. Die Frage ist dann nur, welche BRD soll diesem vereinten Deutschland dann wieder aus der Patsche helfen?
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