„Dielenböden
in einer Mietwohnung sind angesagt und für viele Mieter ein ausschlaggebender
Punkt, sich für die Immobilie zu entscheiden“, weiß Immobilienexperte Thomas
Filor aus Magdeburg. Wenn es danach aber um die entsprechende Pflege geht, ist
manchmal unklar, ob nun der Mieter oder der Vermieter für Schönheitsreparaturen
verantwortlich ist. „Grundsätzlich sind Mieter bei abgeschliffenen und
versiegelten Dielenböden verpflichtet, diese zu reinigen und instand zu halten.
Gestrichene Dielen müssen hingegen, wenn nötig, neu gestrichen werden“, erklärt
Thomas Filor. „Schäden, die der Mieter am Boden verursacht hat, müssen
natürlich von ihm beseitigt werden“.
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