Auf
Baustellen kann so einiges passieren: Diebstähle, Brände oder Unfälle. Doch
Bauherren können sich im Vorfeld absichern – Thomas Filor gibt Tipps
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg mit der Frage, was auf einer Baustelle schiefgehen kann: „Viele
verschiedene Szenarien können eintreten und Bauherren sollten rechtzeitig durch
Versicherungen vorsorgen“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Gerne
werden beispielsweise Kabel von der Baustelle gestohlen, Nachbarskinder fallen
in die Baugrube, weil sie neugierig sind oder ein Starkregen setzt den Rohbau
unter Wasser. „In den meisten Fällen muss dann der Bauherr geradestehen. Am wichtigsten ist es, in solchen
Fällen eine Haftpflichtversicherung zu haben, da bei kleineren Umbauten meist
die Privathaftpflicht ausreichende Deckung bietet“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor. In der Regel bietet die Bauherren-Haftpflichtversicherung Schutz
bis 50 000 Euro Bausumme. Bei größeren
Bauvorhaben rät Immobilienexperte Thomas Filor aber zu einer gesonderten Haftpflichtversicherung –
und das am besten vor dem ersten Spatenstich. „Der Vorteil einer Bauherrenhaftpflicht
ist, dass sie greift, wenn Fremde auf der Baustelle zu Schaden kommen sollten“,
erklärt Thomas Filor. „Jeder Bauherr muss sich ins Bewusstsein rufen, dass,
wenn sie ein Grundstück kaufen und eine Hausbaufirma beauftragen, sie auch
immer in der Haftung stehen“, so Filor weiter. „Wenn etwas passiert, muss meist
der Bauherr zunächst einspringen. Wie er vom jeweiligem Bauleiter oder
Firmeninhaber bei dessen Verschuldung das Geld zurückerhält, liegt in seiner
Verantwortung“, erklärt Immobilienexperte Filor aus Magdeburg. Dabei müssen
sich Bauherren nicht vor überteuerten Versicherungen fürchten: Die Beiträge
sind erschwinglich und liegen zwischen durchschnittlich 100 und 200 Euro
während der gesamten Bauphase. „Das ist, verglichen zum Risiko, wirklich
machbar und wichtig“, so Thomas Filor. Abschließend macht er darauf aufmerksam,
dass bei keiner Versicherung Unfälle oder verursachte Schäden durch Freunde,
Verwandte und Familie eingeschlossen sind.
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