Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die Eigentümergemeinschaft stets dafür zuständig ist, kaputte Wohnungstüren
zu ersetzen. Je nachdem, wer den Schaden verursacht hat, kann natürlich
finanziell dafür aufkommen. Ganz gleich, ob die Immobilie vom Eigentümer selbst
genutzt oder vermietet wird: Der Eigentümer muss sich zunächst selbst um eine
zügige Reparatur oder Ersatz kümmern.
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