Dienstag, 30. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mittelbare Grundstückschenkung – Steuerersparnis gewusst wie

Doppelte Steuerersparnis nur möglich, wenn Eltern ihrem Kind Geld für eine bestimmte Immobilie schenken


In dieser Woche erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg, wie man bei einer mittelbaren Grundstückschenkung Steuern sparen kann. „Um die doppelte Steuerersparnis zu erhalten, muss der schriftliche Schenkungsvertrag richtig aufgesetzt sein. Bekommen die Kinder laut Vertrag Geld für den Erwerb einer bestimmten Immobilie geschenkt, kann die Familie doppelt Steuern sparen“, erklärt Thomas Filor. Eine derartige Vorgehensweise zur Steuerersparnis bezeichnet man im Fachjargon als mittelbare Grundstückschenkung. Und dazu kommt: Wer Geld zum Kauf einer Mietimmobilie geschenkt bekommt, kann nicht nur Steuern aufgrund der Schenkung, sondern auch dank der Einkommenssteuer sparen. Das geht aus einem kürzlich getroffenen Entschluss des Bundesfinanzhofs hervor (BFH; Az.: IX R 26/15). Die BFH-Richter prüften die „mittelbare Grundstücksschenkung“: ein bewährtes Modell, um Vermögen günstiger an die nächste Generation weiterzureichen. „Geben also die Eltern ihren Kindern beispielsweise Geld zum Erwerb von Grundvermögen, verhält es sich anders als bei einer direkten finanziellen Unterstützung für eine bestimmte Immobilie. Als geschenkt gilt aber nicht das Geld, sondern die vermietete Immobilie“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. „Wichtig zu wissen ist also, dass nicht der Betrag des Geldes, also der Schenkungssumme, sondern der niedrigere Steuerwert der Immobilie ausschlaggebend ist. Dies entspricht dem Kaufpreis minus 10 Prozent Bewertungsabschlag“, so Filor weiter. Abschließend rät Filor Menschen, die von diesem Sparmodell profitieren wollen: „Der Schenkungsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Er sollte die Auflage des Kaufs einer genau bestimmten Immobilie enthalten. Auch das Geldgeschenk sollte vor dem Immobilienkauf fixiert werden. Das ganze Vorhaben sollte im Vorhinein von allen Parteien fest zugesagt werden“, so Thomas Filor aus Magdeburg. „Die mittelbare Grundstückschenkung ist nicht für jede Familie die passendste Option. Doch wenn es auch für die Kinder passt ist es eine tolle Option, um Geld zu sparen“, sagt Immobilienexperte Filor aus Magdburg.

Dienstag, 23. Mai 2017

Thomas Filor: Wohnungskündigung erfordert beide Parteien

Eine Trennung an sich ist schon schlimm genug. Wenn man dann aber noch einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben hat, wird es umso komplizierter. „Dieser kann nämlich nur gemeinsam gekündigt werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16) macht darauf aufmerksam, dass der Partner nach Verlassen der Wohnung die Kündigung der anderen Partei einfordern kann. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man eine gemeinsame Kaution eingezahlt hat und diese nicht verlieren will.

Donnerstag, 18. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Immer wieder Ärger mit den Nachbarn

Wie Immobilienbesitzer Ärger mit den Nachbarn vermeiden können

Immobilienexperte Thomas Filor beschäftigt sich in dieser Woche mit den typischen Streitigkeiten zwischen Nachbarn. „Bei Immobilienbesitzern und ihren Nachbarn kann es manchmal zu dem absurdesten Streit kommen. Beispielsweise darf man keine Äpfel von Nachbars Apfelbaum pflücken, auch nicht, wenn der Ast auf das eigene Grundstück reicht“, erklärt Thomas Filor. „Um Ärger von vorne herein zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer und auch Mieter wissen, wo rechtliche und persönliche Grenzen liegen können“. Denn selbst als Immobilienbesitzer ist man nicht immer dazu berechtigt, auf seinem Grundstück zu tun und zu lassen, was man möchte. Kann man den Ärger mit den Nachbarn nicht mit Worten klären, entfacht oft ein rechtlicher Streit der laut Thomas Filor mit eigentlich unnötigen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. Doch was sind die gängigen Streitpunkte unter Nachbarn? „Dazu zählt auf jeden Fall die Installation einer Videokamera. Was für die einen ein unabdingbarer Sicherheitsfaktor ist, kann von den Nachbarn als störend empfunden werden, vor allem, wenn die Kamera einen Teil des Nachbargrundstücks mit filmt, denn das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Nachbarn“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Hinzu kommt der Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. „In vielen Fällen wurde die Bitte, die Kamera anders auszurichten, ignoriert, so dass sich Nachbarn gezwungen sahen, juristische Schritte zu gehen“, so Filor weiter. Ein zweiter großer Streitpunkt seien laut Filor tatsächlich die Äste von Bäumen. Hier stören sich viele Nachbarn an herüberhängenden Ästen und fordern dazu auf, diese zu schneiden. „Ist die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt, muss der Nachbar sofort handeln“. Weitere Streitpunkte seien laut Filor Lärm, beziehungsweise die Nicht-Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe sowie die Störung durch Tiere im Nachbargarten. „Einzige Ausnahme sind Katzen, die andere Grundstücke per Gesetz frei betreten dürfen, da man sie naturgemäß nicht wegsperrt. Anders verhält es sich bei Hunden oder Hasen“, so Filor abschließend.


Dienstag, 16. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Immobilienkauf mit einer fremden Person?

„Was nach einer skurrilen Idee klingt, ist auf Kanadas gefragten Immobilienmarkt längst Realität: Hier suchen die Menschen nämlich dermaßen verzweifelt nach einer freien Immobilie, dass sie sich mit Fremden zusammen tun, um gemeinsam etwas zu finden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wie erfolgreich das Konzept in der Praxis funktionieren wird, wird wohl die Zeit zeigen.

Donnerstag, 11. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Baubeginn zum richtigen Zeitpunkt

Viele Häuslebauer fragen sich: Wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt für den Baubeginn? Thomas Filor klärt auf

Man schätzt, dass der Bau eines Einfamilienhauses ungefähr ein Jahr dauert. Dementsprechend durchläuft er alle Jahreszeiten. Da stellt sich natürlich die Frage: Wann ist der exakt richtige Zeitpunkt für den Baubeginn? „Das Frühjahr ist eigentlich die beliebteste und gängigste Jahreszeit, um mit dem Neubau oder auch der Modernisierung der Immobilie zu beginnen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch Filor warnt vor einem Fachkräftemangel im Frühling: „Da die Nachfrage so hoch ist, sind die Firmen sehr ausgelastet sind. Das kann den Bau auf Dauer verteuern, da Überstunden geleistet und anfallende Zusatzkosten an die Auftraggeber weitergereicht werden. Ein klarer Vorteil besteht aber immer aus technischer Sicht: Fängt man nämlich im Frühjahr an, steht aller Wahrscheinlichkeit nach im Sommer der Rohbau. Im Herbst kann man dann mit dem Ausbau beginnen und bis zum Winter das Haus mit Türen und Fenstern bestückt haben“, so Thomas Filor weiter. Fängt man also erst im Sommer mit dem Bau an, muss man sich sehr beeilen, damit die Gebäudehülle auch wirklich im Winter winterdicht ist. Laut Filor solle man auch darauf achten, dass unter Eile nicht auch die Qualität der Immobilie leidet. Wichtig sei es, die Trockenphasen einzuhalten, die oft viel Geduld erfordern. Auch die Wetterbedingungen während der jeweiligen Bauphasen können die gesamte Immobilie später beeinflussen. „Beispielweise muss der Beton bei warmen Wetter besonders nachbehandelt werden, die besten Temperaturen liegen bei um die 16 Grad mit hoher Luftfeuchtigkeit. Schließlich meint Thomas Filor: „Die beste Jahreszeit ist eigentlich der Herbst. Werden nämlich Rohbau und Dach vor dem Winter fertig, lernt die Immobilie direkt, Frost verlässlich standzuhalten. Hinzu kommt, dass die kalte Luft das Gebäude so gut austrocknet, dass man im Frühjahr eine gute Grundlage hat, um weiter zu arbeiten. Trocknet der Rohbau nicht richtig aus, drohen später Schimmel- und Algenbefall“, so Immobilienexperte Thomas Filor. Abschließend warnt Filor vor dem Baubeginn im Winter. Dies sei zwar möglich, aber riskant und aufwendig. „Viele Baustoffe sind zu kälteempfindlich und verändern bei Minusgraden ihre Materialeigenschaften“. 

Dienstag, 9. Mai 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Kein Hauskauf ohne Papierkram

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, macht Hausbesitzer darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, Kaufinteressenten gültige Unterlagen wie beispielsweise den Energieausweis der Immobilie. Auch der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt dringend, sich früh genug um aussagekräftige Unterlagen zu kümmern, da viele Käufer diese Art der Transparenz zurecht voraussetzen. „Das ist eine simple Art, den Wert der Immobilie einschätzen zu können“, so Filor. Auch Grundbuchauszüge seien von Vorteil.

Donnerstag, 4. Mai 2017

Thomas Filor über das Eco-Programm im Haushalt

Immobilienexperte Thomas Filor klärt die Frage, die sich viele im Haushalt stellen: Wenn das sogenannte Eco-Programm bei einer Waschmaschine oder auch Geschirrspülmaschine doch kostensparend und energieeffizient sein soll – warum dauert der Waschgang dann so erheblich länger, nämlich bis zu 170 Minuten? „Beim Waschen und Spülen muss die meiste Energie darauf verwendet werden, das Wasser zu erhitzen. Die Eco-Programme arbeiten also bei niedrigeren Temperaturen und mit weniger Wasser, doch damit der Inhalt trotzdem sauber und trocken ist, dauert es länger“, erklärt Thomas Filor.

Dienstag, 2. Mai 2017

Thomas Filor: Kleintiere dürfen ohne Genehmigung in der Mietwohnung gehalten werden

Immobilienexperte Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von 2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor.