Donnerstag, 30. Juni 2016

Thomas Filor über die Reform der Erbschaftssteuer


Große Koalition über neue Erbschaftssteuer einig

Was lange währt, wird endlich gut. Doch gilt das auch für die Erbschaftssteuer? „Endlich wurde eine Entscheidung hinsichtlich der Erbschaftssteuer getroffen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Schlussendlich wurde die Politik von den Verfassungsrichtern dazu gezwungen, Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich sollte das geplante Gesetz problemlos und im Eilverfahren durch den Bundestag gehen, da es bisher keinen Widerspruch seitens der Koalition gibt. Allerdings muss es auch die Länderkammer, den Bundesrat, passieren, was für den 8. Juli geplant ist. Tritt das Gesetz in Kraft, wird es rückwirkend ab dem 1. Juli gelten. Womit die Frist, welches sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 2014 gesetzt hatte, erfüllt wäre. „Allerdings ist es derzeit noch nicht sicher, wie sich die jeweiligen Akteure einigen können“, erklärt Thomas Filor weiter. So fehlen der Großen Koalition die Mehrheit, da CDU, CSU und SPD nur über 20 der 69 Stimmen verfügen. Das bedeutet, dass mindestens drei Landesregierungen mit grüner Beteiligung ihr Einverständnis geben müssen. „Zu erwarten ist, dass die Grünen im Fall der Erbschaftssteuer versuchen, ihre Macht zu nutzen und die Koalition in ihre Schranken zu weisen“, mutmaßt Thomas Filor. 


Unterdessen kritisieren die Grünen vor allem die zahlreichen Ausnahmen für Erben besonders hoher Vermögen. Es sei nicht fair, dass diese bessergestellt seien als Erben kleinerer und mittlerer Vermögen. Das Verfassungsgericht hat den gleichen Aspekt bereits 2014 kritisiert. „Wenn keine Einigung stattfindet, wird nach wie vor erstmal das alte Gesetz gelten. Für den Fall, dass ein betroffener Erbe Widerspruch einlegt, könnte dieser direkt vor dem Verfassungsgericht landen“, vermutet Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Schlussendlich könnte eine schärfere Regelung entstehen, als ursprünglich von der Koalition geplant. Aber zunächst einmal will man sich „interimsweise“ an die jetzigen Vorgaben halten.

Dienstag, 28. Juni 2016

Strafe für Airbnb-Anbieterin

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weist auf einen aktuellen Fall in New York City hin: Hier wurde eine Mieterin von ihrem Vermieter auf eine Summe von 300.000 Dollar, umgerechnet 275.000 Euro, verklagt. Ihre Wohnung in Hells Kitchen bewohnte sie für 2000 Dollar im Monat und vermietete sie für 200 Dollar am Tag über Airbnb. Diese Vermietung war allerdings nicht legal – und wird nun dementsprechend bestraft.

Donnerstag, 23. Juni 2016

Thomas Filor kommentiert die utopischen Preise in Bayern

Warum Normalverdiener vielerorts mit utopischen Immobilienpreisen zu kämpfen haben

„Dass die Immobilienpreise in München und Umgebung utopisch hoch sind, ist längst keine Überraschung mehr“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Obwohl die bayerische Hauptstadt mit ihrer provinziellen Optik nicht mit Paris, London oder New York mithalten kann, gehen die Preise laut Filor tendenziell in eine vergleichbare Richtung – nämlich weiterhin nach oben. „Das Leben hier wird durchaus für Normalverdiener genau so schwierig, wie in einer Weltmetropole“, so Thomas Filor. So könnte sich der Traum von der eigenen Immobilie im Großraum München ziemlich schwierig gestalten. Laut einem Gutachterausschuss zum bayerischen Immobilienmarkt im Auftrag von Innenminister Joachim Herrmann kostet ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus im Schnitt mittlerweile 1,5 Millionen Euro. „Realistisch gesehen sind die Preise im Raum München für Gering-oder Normalverdiener kaum tragbar. Hier besteht dringend Handlungsbedarf, weil mittlerweile nicht mal mehr die im Deutschlandvergleich hohen Einkommen mithalten können“, so Filor. So liegt der derzeit bayernweite Durchschnittspreis eines Ein- oder Zweifamilienhauses bei 340.000 Euro, während ein Reihenhaus beziehungsweise eine Doppelhaushälfte im Durchschnitt 275.000 Euro kostet. „Vor allem ist mittlerweile nicht nur mehr München an sich betroffen, sondern ganz Bayern“, weiß Thomas Filor. Auch die Studie zeigt: Neben Oberbayern ist die teuerste Stadt derzeit Bamberg. Hier kostet ein Durchschnittspreis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rund 600.000 Euro. 

Unterdessen appelliert Joachim Herrmann an die Kommunen, den Wohnungsbau anzufeuern, mehr Bauland zu schaffen und langfristig besser zu planen. Eine Ursache, die für Thomas Filor auf der Hand liegt, ist, dass im Vergleich zur stetig wachsenden bayerischen Bevölkerung viel zu wenig gebaut wird. Die Studie zeigt auch die Entwicklung der letzten fünf Jahre: So haben sich die Preise für ein gebrauchtes Reihenhaus in Fürth in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt, in Mittelfranken um durchschnittlich 43 Prozent sowie in Niederbayern um 37,5 Prozent und in Oberbayern um 30,8 Prozent. „Dem gegenüber lagen die Einkommenssteigerungen deutlich darunter“, so Immobilienexperte Thomas Filor.

Dienstag, 21. Juni 2016

Thomas Filor diskutiert den Stressfaktor Wohnungsübergabe


Reparieren, streichen, putzen – vor einer Wohnungsübergabe kann es schon mal stressig werden. Aber welche Kriterien müssen überhaupt für eine astreine Übergabe erfüllt werden?

„Eine Wohnungsübergabe wirft im Vorfeld viele Fragen bei Mietern auf“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. So steht beispielsweise in vielen Mietverträgen, dass die Wohnung bei Auszug besenrein übergeben werden muss. „Oft ist es aber so, dass die Mieter bereits drei Wochen vorher ausziehen und sich in dieser Zeit wieder eine Staubschicht bildet“, so Filor weiter. Stand die Wohnung vorher wie beschrieben leer, muss der Mieter die Räume nicht noch einmal putzen, vorausgesetzt es sieht auch wirklich noch ordentlich aus und es sind keine groben Verschmutzungen erkennbar. „Wichtig zu wissen ist, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand abzugeben.“ Wer also beispielsweise ein Hochbett oder andere Einbauten vorgenommen hat, muss diese entfernen, es sei denn mit dem Vermieter wurden gesonderte Einigungen getroffen. „Hat eine klare Aufwertung der Mietwohnung stattgefunden, ist auch der Vermieter meist bestrebt, diese zu erhalten“, sagt Thomas Filor. Protestiert der Mieter gegen den Zustand der Wohnung während der geplanten Wohnungsübergabe, muss er ihnen zumindest die Chance geben, den Schmutz selbst zu beseitigen. „Nur für den Fall, dass sich der Mieter weigert, darf er eine entsprechende Reinigungsfirma beauftragen“, so Filor. 

In jedem Fall stellen wir fest: Mängel, die über einfach entfernbaren Schmutz hinausgehen, sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen ärgerlich. „Doch um festzustellen, wer für diese Mängel oder auch Schäden verantwortlich ist bedarf es einer ordentlichen Abnahme der Immobilie und das, vor und nach Einzug“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg allen Mietern und Vermietern. Denn auch Mieter sollten sich die Immobilie vor Einzug genau ansehen und Mängel vertraglich fixieren. „Im Nahhinein kann nämlich keine Mietminderung mehr gefordert werden“, betont Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 16. Juni 2016

Bündnis für bezahlbares Wohnen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die aktuelle Initiative „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ aus Rheinland-Pfalz aufmerksam. Ziel der Initiative ist es, das knappe Wohnungsangebot für Geringverdiener auszuweiten. Laut Finanz- und Bauministerium seien für 2016 4.200 neue Wohnungen geplant.

Dienstag, 14. Juni 2016

Thomas Filor begründet den Mangel an Wohnungen


Eine Studie macht den Mangel an Immobilien deutlich: Bis 2020 fehlen jährlich 380.000 neue Wohnungen

„Im Jahre 2015 wurden hierzulande 270.000 neue Wohnungen gebaut. Dies ist allerdings weitaus zu wenig“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Demnach werden in Deutschland bis zum Jahr 2020 jährlich 380.000 neue Wohnungen benötigt. Dies sind allerdings weitaus mehr, als im vergangenen Jahr überhaupt entstanden sind, nämlich etwa 270.000 Wohnungen. „Die Problematik besteht nicht erst seit der Flüchtlingswelle. Selbst wenn keine Flüchtlinge mehr kämen, läge der Bedarf am Neubau bei 310.000 Wohnungen jährlich“, so Thomas Filor weiter. So ging der IW bei seinen Berechnungen von jährlich 500.000 neuankommenden Flüchtlingen aus. Unterdessen sieht der Immobilienverband ZIA die von der Bundesregierung geplanten Steuervergünstigungen zur Ausweitung des Wohnungsbaus dem Scheitern nahe und wies Forderungen aus der SPD und den Ländern zurück, in das Gesetzesvorhaben eine Mietobergrenze einzuziehen und die Bemessungsgrenzen für die Förderung zu verringern.

Des Weiteren steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine "Sonderabschreibung für Mietwohngebäude" im Bundestag derzeit still. Die SPD fordert einen niedrigeren Betrag als die geplanten 3000 Euro pro Quadratmeter hinsichtlich der Baukosten. Neubauten würden in der Förderung nicht mit einbezogen werden, während Investoren auch weniger als die geplanten 2000 Euro bei der Steuer geltend machen können. „Eine weitere Forderung der Partei ist eine Mietpreisdeckelung, die zur Folge hat, dass Steuervorteile auch zu günstigem Wohnraum führen“, erklärt Thomas Filor. Durch eine Sonderabschreibung könnte die Zukunft von Investoren so aussehen, dass sie über drei Jahre 29 Prozent der Baukosten bei der Steuer geltend machen können. Der Gesetzentwurf rechnet für diese Umsetzung mit mindestens 2,15 Milliarden Euro, wodurch sich die Bundesregierung mindestens 50.000 Wohnungen zusätzlich erhofft. Der Immobilienexperte Thomas Filor zusammenfassend: "Schaut man sich die Reaktion auf die geplanten Maßnahmen an, fragt man sich schon, ob der gemeinsame Wille der Bundesregierung wirklich die Förderung des Mietwohnungsbaus bezwecken soll".

Donnerstag, 9. Juni 2016

Wie US-Immobilien mit dem Ölpreis zusammenhängen

Der sinkende Ölpreis und die befürchtete US-Immobilien-Blase haben mehr gemeinsam, als man zunächst vermutet: Denn parallel zum Ölpreisverfall werden in den USA Immobilienkredite in Höhe von rund einer Billion Dollar fällig. Vor allem Regionen wie Texas, Knotenpunkte des Energiesektors, trifft das hart – die Bonität der gesamten Öl-Branche wird runtergerissen. Der seit Sommer vergangenen Jahres um rund 50 Prozent gefalle Ölpreis lässt bereits jetzt auch die Immobilienpreise in Texas fallen. Die Immobilien-Investoren passen mittlerweile ihr Risikomanagement den gegeben Bedingungen an und verlangen höher Rendite für ihre Investitionen – eine Vorsichtsmaßnahme, die einen Teufelskreis für die US-Immobilienbranche verursachen könnte.

Dienstag, 7. Juni 2016

Thomas Filor über Unwetterschäden


Immobilienexperte warnt vor Unwetterschäden an der Immobilie

In der vergangenen Woche kam es in ganz Deutschland immer wieder zu Gewittern mit starkem Regenfall. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Gefahr für die eigene Immobilie während so eines Unwetters aufmerksam. „Unwetter können schwere Schäden an der Immobilie anrichten. Wer von solch einem Schaden betroffen ist, sollte schnell reagieren und von seiner Versicherung Gebrauch machen“, rät Thomas Filor. So erklärt der Immobilienexperte, dass Versicherer meistens Unwetterschäden an Häuserdächern, Fenstern, Möbeln und Autos übernehmen. Allerdings müssen Versicherungsnehmer den Schaden so schnell wie möglich melden, um den uneingeschränkten Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Dies bestätigt auch der Bund der Versicherten (BdV). Schriftlich passiert das durch ein Einschreiben. „Wenn es sich allerdings um einen Notfall handelt, macht es Sinn, vorab eine E-Mail zu schreiben oder seinen persönlichen Vermittler anzurufen“, so Thomas Filor weiter. Des Weiteren muss die Versicherung den Schaden an der Immobilie begutachten. Sinnvoll sei es laut Filor den Schaden mit Fotos, einer Aufstellung der beschädigten Gegenstände sowie im Idealfall Zeugenaussagen zu belegen. Dabei dürfen auch schwer beschädigte Gegenstände nicht entsorgt werden, da ohne die Zustimmung der Versicherung der Versicherungsschutz nicht greifen kann. 


Unterdessen erklärt Thomas Filor, wie sich die Schadensklärung im Einzelfall verhält. Dabei bezieht er sich auf die Richtlinien des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird beispielsweise der Keller durch starken Regen überschwemmt, muss eine Elementarschadenversicherung vorhanden sein. „Diese greift nämlich neben der Wohngebäudeversicherung auch bei Naturkatastrophen Überschwemmungen, Erbeben, Erdrutsch oder Lawinen“, erläutert Immobilienexperte Thomas Filor. Falls Schäden am Wohninventar entstehen sollten, sprich an Elektrogeräten oder Möbeln, ist die normale Hausratversicherung verantwortlich, während Schäden am Auto die Teilkaskoversicherung übernimmt. „Falls im Wetterbericht ein schweres Unwetter vorhergesagt wird, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, in wie weit man versichert ist“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 2. Juni 2016

Immobilien beleuchten

Eine Immobilie ins rechte Licht rücken ist bei der Einrichtung einer der Wichtigsten Punkte, denn die Beleuchtung ist ausschlaggebend für das Gesamtergebnis und für eine angenehme für Wohlfühl-Atmosphäre. Ein bis in die Ecken ausgeleuchteter Raum mit Festtagsbeleuchtung wirkt oft ungemütlich. Die Lösung bietet sich mittels warmen Streulichtquellen  hinter verdeckten Lichtschienen oder Wandleuchten mit punktuellem Licht von Steh-, Tisch- oder tief gehängten Pendelleuchten.  Es wird daher zu 3-5 Lichtquellen auf 20 qm geraten. Damit man Lichtstärke und -stimmung der jeweiligen Nutzung des Raumes individuell anpassen kann, sollten alle Leuchtquellen  idealerweise dimmbar sein. Bewegliche Reflektoren oder Arme an Leseleuchten verhindern, dass man eventuell geblendet wird.