Dienstag, 20. Dezember 2016

Thomas Filor: Richtige Verhaltensweise bei einem Einbruch

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass man im Falle eines Einbruchs unter gar keinen Umständen versuchen sollte, den „Helden zu spielen“. „Man sollte es nicht selbst in die Hand nehmen, den Einbrecher zur Rede zu stellen, sondern direkt aus der Immobilie verschwinden und die Polizei rufen.“ Bemerkt man einen Einbruch, wenn man gerade nach Hause kommt, sollte man die Immobilie nicht betreten, um die möglichen Spuren und Hinweise auf den Täter zu erhalten.

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Das 1x1 des Streichens

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg rät, Pinsel mit Naturborsten zu nutzen. Der einzige Nachteil: Kommen die Naturborsten mit Wasser in Kontakt, quellen nämlich die Borsten auf. Daher sollten diese Pinsel nicht für wasserlösliche Acryllacke genutzt werden – in diesem Fall besser zu Borsten aus Kunststoff greifen. „Am Wichtigsten ist es, dass der Pinsel zur entsprechenden Lackart passt“, so Thomas Filor. 

Dienstag, 13. Dezember 2016

Thomas Filor: Was tun bei Eigenbedarfskündigung?

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Umständen

„Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt klar, dass ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag nicht ohne Weiteres kündigen kann, vorausgesetzt der Mieter erfüllt seine vertraglichen Pflichten und zahlt seine Miete pünktlich“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch wie bei den meisten Dingen im Leben gibt es natürlich auch hier eine Ausnahme: „Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, weil ein naher Verwandter in die Wohnung ziehen soll, ist dies durchaus möglich. Angenommen die Tochter des Vermieters braucht eine Wohnung zu Studienzwecken oder der Sohn gründet gerade eine Familie, sind dies durchaus Gründe für eine Kündigung aus Eigenbedarf. Für entferntere Angehörige ist dies nicht möglich“, so Thomas Filor weiter. Zum engeren Verwandtenkreis zählen in diesem Fall: Kinder, Eltern, Großeltern und Schwiegereltern, Enkel, Nichten und Neffen sowie Geschwister, Ehegatten und Partner. In einem bestimmten Fall ging es darum, dass ein Au-Pair-Mädchen in die Nähe der Familie des Vermieters ziehen sollte, was laut Bundesgerichtshof als gültig anerkannt wurde (Az.: VIII ZR 127/08). Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass Haushaltshilfen und Pflegepersonal Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen dürfen. „Hinzu kommt, dass die Immobilie auch für berufliche Zwecke umfunktioniert werden kann, beispielsweise als Kanzlei, Praxis oder Büro. 
Unterdessen betont der Immobilienexperte Thomas Filor aber auch, dass die Eigenbedarfskündigung eine Reihe von Bedingungen erfüllen muss, um überhaupt wirksam zu sein: So muss aus dem Kündigungsschreiben konkret hervorgehen, warum und für wen die Immobilie benötigt wird. Hinzu kommt, dass die Kündigungsfristen beachtet werden müssen. „Bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren wären drei Monate Kündigungsfrist anzusetzen. Bei mehr als acht Jahren sind es neun Monate“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wenn man als Mieter in eine solche Situation gerät, hilft es oft, den persönlichen Kontakt zum Vermieter zu suchen. Oft kann dann der Auszugstermin nach hinten verschoben werden“, rät Thomas Filor weiter. Mit etwas Glück werden dann auch die Umzugskosten getragen oder man bekommt Unterstützung bei der Wohnungssuche. Wer Widerspruch einlegen will, sollte Rat von einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Thomas Filor über ein geplantes Baukindergeld


Baukindergeld – die Staatshilfe für Familien?

„Dass der Immobilienmarkt in Deutschland boomt, steht außer Frage. Nichtsdestotrotz können sich vor allem oft junge Familien den Traum vom Eigenheim nicht erfüllen, da die nötigen monetären Mittel fehlen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Und das, obwohl oberflächlich gesehen optimale Voraussetzungen herrschen: Baufirmen ziehen immer mehr Immobilien hoch, die Kredite laufen bei brummender Wirtschaft und historisch niedrigen Bauzinsen. „Für wohlhabende Menschen ist es einfacher, sich eine Immobilie zu leisten. Den weniger Verdienenden kommen diese eigentlich guten Bedingungen nur zum Teil zu Gute“, so Thomas Filor weiter. Eine Studie des Pestel-Instituts bestätigt diese Annahme: Demnach sei der Anteil der 25- bis 35-Jährigen, die Wohneigentum besitzen, enorm rückläufig. So lag die Eigentümerquote in dieser Altersgruppe 2013 nur noch bei 16 Prozent – 1998 waren es noch 23 Prozent gewesen. „Man darf nicht unterschätzen, dass Menschen mit geringem Einkommen immerhin auch rund ein Fünftel des Wohnungswertes im Falle eines Kaufes als Eigenkapital hinterlegen müssen. Dieses Geld muss man auch erst einmal haben und hinzu kommen schließlich auch die Nebenkosten wie die Notar- und Maklerkosten bzw. die Grunderwerbssteuern“, beschreibt Thomas Filor. Je nach Bundesland liegt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Angenommen eine Familie entscheidet sich für ein Haus mit einem Preis von 250.000 Euro, so muss der Käufer von Anfang an ein Eigenkapital von 75.000 Euro zur Verfügung haben. „Wenn junge Menschen also nicht gerade geerbt oder reiche Eltern haben, gestaltet es sich logischerweise schwierig, eine solche Summe aufzubringen“, so Thomas Filor. 
Unterdessen geht mit der Abnahme der Eigentümerquoten in Deutschland einher, dass die jungen Familien auch teilweise ihre Altersvorsorge gefährden. Immerhin ist Immobilieneigentum ein wichtiger und großer Baustein in der Altersvorsorge. Das Thema wird auch im Bundestagswahlkampf aufgegriffen: Die CDU schlägt vor, junge Familien beim Hauskauf zu unterstützen. Dies soll durch sogenanntes „Baukindergeld“ geschehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte einem Baukindergeld in Form einer jährlichen Auszahlung zu. Auch die SPD befürwortet das Baukindergeld, das sich nach der Kinderzahl richten soll. „Grundsätzlich ist die Idee eines Baukindergeldes nicht schlecht, doch man muss sehen, inwieweit ein neuer Fördertopf gerecht verteilt werden kann“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Dienstag, 6. Dezember 2016

Warum ein Baugrundgutachten Pflicht ist

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass Bauherren, vor der Planung ihres Eigenheims, ein Baugrundgutachten in den Händen halten müssen. „Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Unterbau eines Hauses technisch korrekt und sicher konstruiert werden kann“, so Thomas Filor. Dies bestätigt auch der Verband Privater Bauherren.

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Thomas Filor aus Magdeburg: Viele Wege führen zur Immobilienfinanzierung

Welche Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung es gibt – und wie risikoreich diese sind
„Ansparen statt abzahlen – so lautet eine gängige Devise vieler erfahrener Anleger. Doch es gibt viele verschiedene Wege zur Finanzierung einer Immobilie“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Die meisten Privatpersonen entscheiden sich für ein Annuitätendarlehen und bezahlen den entsprechenden Kredit ab. „Allerdings gibt es die Variante, dass man die benötigte Summe für die eigene Immobilie anspart und den Kredit erst am Ende tilgt“, so Thomas Filor weiter. „Das bedeutet, dass der Immobilienkäufer ein endfälliges Darlehen aufnimmt, wo er monatlich lediglich die Zinsen zahlen muss, wobei die vollständige oder teilweise Kreditrückzahlung erst am Laufzeitende ansteht“. Der Vorteil hierbei besteht laut Filor darin, dass der Kreditnehmer bei einem endfälligen Darlehen über Liquidität verfügt. Diese kann er entsprechend in einen passenden Fondssparplan investieren. Zehn Jahre später können dann die Fondsanteile verkauft werden und das angesparte Vermögen dient der Kredittilgung. Ein kleines Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Angenommen der Käufer benötigt zur Finanzierung seiner eigenen vier Wände 300.000 Euro – entscheidet er sich für ein Annuitätendarlehen, kann er mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei 60 Prozent Beleihung für etwa 0,9 Prozent Zinsen erhalten. Tilgt er jährlich fünf Prozent, wird er mit monatlich 1475 Euro belastet. Sind die zehn Jahre vorbei, bleibt eine Restschuld von ungefähr 143.000 Euro. Hingegen liegen die Zinsen bei einem endfälligen Darlehen etwa 0,1 Prozent über dem Niveau vergleichbarer Annuitätendarlehen. Hier wäre es also so, dass bei einem Zinssatz von 1,0 Prozent also 3000 Euro im Jahr beziehungsweise 250 Euro im Monat fällig wären, die an die Bank gezahlt werden müssten. Demnach würde ein Betrag von 1225 Euro im Monat übrigbleiben.Unterdessen rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: „Wer noch keine ausreichende Erfahrung mit Fonds hat, sollte sich umfassend beraten lassen und das nicht nur im Vorfeld, sondern auch während der Finanzierungsperiode. „Für den privaten Verbraucher gestaltet sich das Annuitätendarlehen mit direkter Tilgung jedenfalls unkomplizierter“, so Thomas Filor abschließend.

Dienstag, 29. November 2016

Thomas Filor aus Magdeburg über das Mieterland Deutschland


Warum wir in einem Mieterland leben

Viele Menschen wünschen sich eine eigene Immobilie: Sei es die städtische Eigentumswohnung oder sei es das „Häuschen im Grünen“. Nichtsdestotrotz erfüllt sich dieser Traum für viele Menschen hierzulande nicht. „Deutschland bleibt ein Mieterland. Vor allem junge Leute ziehen einen Wohnungskauf oder den Bau eines Hauses nicht in Betracht“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. Derzeit fordern Vertreter von Architekten, Maklern und der Baubranche bessere Voraussetzungen für den Erwerb einer eigenen Immobilie.  „Dazu gehören Faktoren wie staatliche Zuschüsse zum Eigenkapital, eine geringere Grunderwerbssteuer, mehr Baugebiete sowie eine bessere Verkehrsanbindung im Umland der begehrten Großstädte“, so Filor weiter. Laut Statistischem Bundesamt zahlten vor drei Jahren 57 Prozent der Haushalte Miete – diese Zahlen haben sich nach aktuellem Stand kaum verändert. In Ostdeutschland wohnen mehr Menschen zur Miete, als in Westdeutschland. „Im Vergleich zu anderen Ländern Europas gibt es in Deutschland verhältnismäßig wenige Immobilieneigentümer“, sagt Thomas Filor. Dies zeigen auch Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat. Während die Eigentümerquote hierzulande bei knapp 53 Prozent liegt, sind es in Frankreich und den Niederlanden knapp 65 Prozent, in Italien sogar 75 und in Spanien 80 Prozent.  
Unterdessen stellt sich die Frage, von wem denn eigentlich die Immobilien hierzulande besessen werden? „Es sind tendenziell eher ältere Leute. Mehr als jeder zweite Haushalt mit über 70-Jährigen besitzt Studien zufolge eine Immobilie“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Hingegen sind es bei den 18- bis 45-Jährigen rund 70 Prozent, die mieten“. Als Ursache sieht Filor vor allem die Entstehung von Single-Haushalten und dem Phänomen der Landflucht in die mieterdominierten Großstädte. Ein weiterer Grund sind die für viele Menschen sich ständig ändernden Berufsperspektiven: Sei es Studium, befristete Arbeitsverträge oder generelle Ortswechsel. „Viele junge Menschen wissen nicht, wo sie später langfristig leben wollen oder können“, so Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 24. November 2016

Warum die Heizung über Weihnachten und Silvester NICHT abgestellt werden muss

Wer über Weihnachten oder Silvester verreist, sollte die Heizung nicht abstellen. Dies schützt die Wände vor Schimmel und die Rohre vor Frost. Laut TÜV Nord lassen nämlich kalte Temperaturen Feuchtigkeit in der Raumluft an den Wänden kondensieren, was im schlimmsten Fall zur Schimmelbildung führen kann. Energiesparen lässt sich mit dem Abstellen der Heizung ohnehin kaum, da es viel Energie kostet einen ausgekühlten Raum nach einigen Tagen wieder aufzuheizen.

Dienstag, 22. November 2016

Thomas Filor über Trumps gescheiterte Immobilienpläne für Deutschland


Trumps Wolkenkratzer haben sich hierzulande alle „in Luft“ aufgelöst

Immobilienexperte Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass der künftige US-Präsident Donald Trump um die Jahrtausendwende verschiedene Immobilienpläne für Deutschland hatte. Doch wie sahen diese Pläne überhaupt aus und was ist daraus geworden? Besonders interessiert war Donald Trump logischerweise an der Finanzhauptstadt Frankfurt am Main. „Ein Wolkenkratzer mit dem Namen Trump Tower hätte für sein Empfinden perfekt in das Bankenzentrum Frankfurts gepasst“, so Thomas Filor. Des Weiteren hatte Trump Wolkenkratzer in Berlin und Stuttgart geplant. In Zusammenarbeit mit der Hamburger Klinik-Kette Marseille-Kliniken gründete Trump die TD Trump Deutschland AG – inklusive Sitz in der deutschen Hauptstadt. 
Unterdessen sollte „Mainhatten“ ein wenig mehr wie Manhattan aussehen. „Trump plante einen utopischen Millennium-Tower in 370 Meter Höhe, 97 Etagen, mit Büros und Wohnungen. Dieser Tower sollte der höchste Wohnturm in Europa werden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Im Jahr 2000 besuchte Frankfurts damalige Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) Trump in New York, um die Details zu besprechen. Über eine Milliarde Euro sollten damals investiert werden, die Immobilienpläne sollten bis 2007 realisiert sein. „Das Problem bestand darin, dass Trump dem Vernehmen nach am Main bauen wollte, die Stadt allerdings das neue Europaviertel im Westen fernab des Flusses geplant hatte. Das war für Trump ein Ausschlusskriterium und er begann, sich in Berlin umzusehen“, so Thomas Filor. 2002 wollt er mit dem Bau in Berlin beginnen. Es sollte ein 150-Meter hoher Turm am Alexanderplatz entstehen – doch auch dazu kam es nie. „Trump pochte auf mindestens 200 Meter“, erklärt Thomas Filor. Chancenlos. Schließlich liebäugelte die TD Trump AG mit Stuttgart. 2001 wurde das Projekt vorgestellt: 220 Meter hoch, 50 Etagen, 250 Millionen Euro – und ohne Trump, der Stuttgart noch nie zuvor gesehen hatte. Anfang 2003 entschied sich der Gemeinderat doch gegen das damals höchste Gebäude in Süddeutschland. Im Endeffekt wurde die TD Trump AG wurde schon im März 2007 aufgelöst. „Seither ließ der neue US-Präsident, der übrigen deutsche Wurzeln hat, die Finger von Deutschland“, meint der Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 17. November 2016

Thomas Filor warnt vor horrenden Heizkosten im Winter

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg gibt wertvolle Tipps, wie man in der kalten Jahreszeit Heizkosten einsparen kann. Wichtig seien in aller erster Linie eine gute Dämmung der Wände und Fenster. Des Weiteren kann es erhebliche Energiekosten einsparen, die Heizungsrohre zu isolieren, sodass sie nicht mehr frei liegen.

Dienstag, 15. November 2016

Unterschiedliche Immobilienmarktsegmente erfreuen sich unterschiedlicher Beliebtheit

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf eine Umfrage des Berufsverbands The Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) aufmerksam, laut der 65 Prozent der Investoren Gewerbeimmobilien in Deutschland als derzeit teuer erachten, während 43 Prozent den Markt auf seinem Höhepunkt des Zyklus sehen. Des Weiteren hat sich die Mieternachfrage in allem Immobilienmarktsegmenten erhöht, wie beispielweise bei Büro-, Industrie- und Einzelhandelsimmobilien.

Donnerstag, 10. November 2016

Thomas Filor aus Magdeburg über die Aberkennung von Steuervorteilen bei Sanierungsstau


Sanierungstau nimmt Eigentümern den Genuss von Steuervorteilen

„Wer plant, seine Immobilie zu sanieren, kann die Kosten bereits vor der Vermietung steuerlich geltend machen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Finanzamt die entsprechenden Forderungen anerkennt. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt werden“, so Thomas Filor weiter. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Eigentümer die Ausgaben für ihre Immobilie schon vor der tatsächlichen Vermietung der Immobilie in der Steuererklärung ansetzen können. „In vielen Fällen lässt sich ja nicht gleich ein neuer Mieter finden, daher investieren viele Eigentümer in Anzeigen oder übernehmen Maklerkosten. Dies kann ebenfalls steuerlich angesetzt werden, wie beispielweise die Kosten der laufenden Sanierung bzw. Modernisierung“, so Thomas Filor aus Magdeburg. Aber Vorsicht: Das Finanzamt akzeptiert diese Forderungen lediglich, wenn der Eigentümer beweisen kann, dass er auch wirklich vorhat, die Immobilie zu vermieten. „Dies nennt sich im Fachjargon Einkunftserzielungsabsicht und ist die Voraussetzung für einen entsprechenden Steuervorteil“, so Immobilienexperte Filor weiter. Es geht noch weiter: Erkennt das Finanzamt, dass eine Vermietung schlicht nicht möglich ist, kann es sogar zur Aberkennung von Verlusten kommen.

Bestätigt wird dies auch durch ein Urteil des Finanzgerichtes in Mecklenburg-Vorpommern. Ihm lag ein reichlich extremer Fall zugrunde: Der Eigentümer besaß eine Wohnung innerhalb einer Anlage mit drei Mehrfamilienhäusern aus den 70er-Jahren. Seit fast 17 Jahren stand die Immobilie leer. Das Gebäude befand sich in einem mehr als nur sanierungsbedürftigen Zustand und nur noch eine einzige Wohnung wurde vermietet. Bei einer Besichtigung stellte das Finanzamt fest, dass durch den desolaten Zustand eine Vermietung oder gar Bewohnung in nächster Zeit unmöglich gewesen wäre. Der Eigentümer hatte jedoch in den vergangenen Jahren Verluste aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von knapp 37.000 Euro geltend gemacht. „Solche Verluste bei derartigem Sanierungsstau kann man schlicht und einfach nicht stellen, wenn eindeutig keine Aufwertungs- geschweige denn Sanierungsabsichten bestehen, um sodann Mieterträge zu erzielen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Dienstag, 8. November 2016

Thomas Filor über lebensrettende Rauchmelder


Wie Rauchmelder in der Immobilie Leben retten – und daher auch Pflicht werden

„Rauchmelder sollten in keiner Immobilie fehlen, denn sie können Leben retten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Aus diesem Grund werden sie hierzulande auch Pflicht. „Natürlich ist es schwer, zu kontrollieren, wer sich im Endeffekt an das Gesetz halten wird. Doch jeder sollte sich vor Augen führen, dass es meist nicht nur um die eigene Sicherheit geht, sondern auch um die der Nachbarn“, so Thomas Filor weiter. In Deutschland sieht es derzeit folgendermaßen aus: In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, gilt die Pflicht, einen Rauchmelder zu montieren ab dem 1. Januar 2017. Ähnlich verhält es sich im Saarland, wo die Übergangsfrist Ende 2016 ausläuft. „In elf von 16 Bundesländern wird Rauchmelderplicht gelten. Die anderen Bundesländer werden in den nächsten Jahren nachziehen“, so Thomas Filor weiter. „Für Neubauten gilt die Pflicht zum Rauchmeldereinbau bereits jetzt“, fügt er hinzu. 

„Es geht darum, Menschenleben zu retten. Deshalb sollen die Rauchmelder in den Wohnungen eingebaut werden“, betont ein Sprecher des NRW-Bauministeriums in Düsseldorf unterdessen. Da das Gesetz in den jeweiligen Landesbauverordnungen verankert ist, unterscheiden sich die Zeiten der Einführung. Eine Studie des Forums Brandrauchprävention hat kürzlich ergeben, dass täglich zwei Menschen dank eines eingebauten Rauchmelders vor Tod oder Brandverletzungen gerettet werden. Noch vor 20 Jahren seien durch Rauch und Feuer bundesweit 714 Menschen jährlich ums Leben gekommen. „Eine erschreckend hohe Zahl, die aber auch jetzt noch bei 347 liegt“, fügt Thomas Filor aus Magdeburg hinzu. Wünschenswert wäre laut Filor eine bundesweite Ausstattung der Haushalte mit Rauchmeldern von mindestens 70 Prozent. Wichtig zu wissen ist auch, dass Rauchmelder regelmäßig gewartet werden müssen. Abschließend appelliert Thomas Filor an Mieter, Vermieter und Eigentümer von Immobilien: „Rauchgas kann bereits nach wenigen Atemzügen tödlich sein. Des Weiteren ist es ein Irrtum, dass man ein anfängliches Feuer im Schlaf bemerkt. Das macht Rauchmelder so wichtig“.




Donnerstag, 3. November 2016

Advent, Advent... die Immobilie brennt?!

Es ist kaum zu glauben, doch die Weihnachtszeit steht kurz vor der Tür. Passend dazu macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam: "In der kuscheligen Weihnachtszeit legen die meisten Menschen viel Wert auf Dekoration in ihrer Immobilie. Allerdings ist nicht nur bei offenen Kerzen, sondern auch bei beleuchteten Figuren und Mehrfachsteckdosen große Vorsicht geboten", so Filor. "Damit die Weihnachtszeit nicht in einem brennenden Desaster endet, sollten sämtliche Dekorationsgegenstände - auch batteriebetriebene - beim Verlassen der Immobilie ausgeschaltet oder aus der Steckdose gezogen werden". 

Dienstag, 1. November 2016

Wie reich ist Donald Trump wirklich?

Präsidentschaftskandidat Donald Trump sagt von sich selbst, rund zehn Milliarden Dollar schwer zu sein. Vor allem durch Immobilien soll er zu viel Geld gekommen sein. Doch laut einem Bericht des Forbes Magazins zufolge soll Trumps Vermögen weitaus weniger umfassen – und vor allem allmählich schrumpfen. So schreibt Forbes, sein Vermögen sei innerhalb eines Jahres um 800 Millionen Dollar geschrumpft. Laut Thomas Filor aus Magdeburg könnten ein Grund für diese Entwicklung die fallenden New Yorker Immobilienpreise sein.

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Thomas Filor über Sicherheit in der Immobilie


Mit Bewegungsmeldern und Leuchten die Sicherheit in der Immobilie steigern

Es ist ganz simpel: Wenn in einem Haus oder einer Wohnung Licht brennt, scheint jemand zu Hause zu sein – würden zumindest Außenstehende auf den ersten Blick vermuten. „Auch Einbrecher können Lichtquellen durchaus abschrecken. Dies kann Bewohner vor allem in der bevorstehenden dunklen Jahreszeit schützen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Besonders gut durchdacht müssen die Lichtquellen bei einem großen, schlecht einsehbaren Grundstück sein. Hier kann man Bewegungsmelder problemlos an Fassaden und zwischen Hecken montieren. Wichtig ist, dass sämtliche Zugangswege wie Treppen oder Fahrstühle sowie der Eingangsbereich beleuchtet sind“, rät Thomas Filor. Wer nun große Sorge hat, mit einer dauerhaften Beleuchtung seine Stromrechnung ins Unermessliche zu steigern, der sei beruhigt: Heutzutage gibt es stromsparende LED-Leuchten oder auch Energiesparlampen. Der Fachhandel gibt gerne Auskunft, wie man die Sicherheit in der Immobilie erhöhen kann.

Unterdessen rät Thomas Filor allerdings auch, nicht zu grelle Lichtquellen zu wählen: „Nachbarn und Passanten können sich durch zu hohe Lichteinstrahlung gestört fühlen“, so Thomas Filor aus Magdeburg. Nützlich kann dabei der Dämmerungsmodus sein, über den viele Geräte verfügen. Bei Bewegungsmeldern ist es wichtig, den richtigen Erfassungswinkel einzustellen. Hierbei muss man versuchen, einen guten Mittelweg zu finden: Das Gerät sollte natürlich empfindlich eingestellt sein, aber auch nicht so sensibel, dass es anspringt, wann immer eine Katze das Grundstück überquert. „Es gibt mittlerweile auch spezielle Geräte mit einer integrierten Tier-Immun-Funktion“, weiß Thomas Filor. „Diese reagieren erst auf Lebewesen ab einer bestimmten Größe“. Den Außenbereich zu schützen ist sinnvoll, doch auch innerhalb der Immobilie kann einiges getan werden: „Beispielsweise kann mit einer Zeitschaltuhr Anwesenheit vorgetäuscht werden. Hierbei ist es wichtig, mit den beleuchteten Räumen zu variieren, da potentielle Einbrecher die Methode durchschauen könnten“, rät der Magdeburger Immobilienexperte Thomas Filor. Mit digitalen Lichtmanagementsystemen lässt sich die Beleuchtung sogar bequem per Smartphone steuern, selbst wenn man im Urlaub ist. „Natürlich gehören zur Sicherheit der Immobilie auch noch andere Faktoren, als Bewegungsmelder und Leuchten, wie beispielsweise stabile Türen und Fenster. Doch ein intelligentes Lichtsystem ist eine gute Grundlage“, so Thomas Filor abschließend. 

Dienstag, 25. Oktober 2016

Thomas Filor über bundeseigene Immobilien in Berlin


Warum der Rechnungshof Kritik an bundeseigenen Immobilien übt

Magdeburg, 19.10.2016. „Ursprünglich wurde der Bund immer stark kritisiert, wenn es darum ging, Berliner Immobilien zum Höchstwert zu verkaufen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Dies wirkt sich nämlich preistreibend auf den Markt aus. Nun, wo der Bund die Verkaufspraxis ändern will, steht er allerdings neuen Herausforderungen gegenüber“, so Filor. So übt der Bundesrechnungshof Druck aus, indem das Gegenteil kritisiert wird: Einem aktuellen Bericht zufolge, nehme der Bund durch seine neue Taktik Verluste in Kauf und die aktuellen Werte seien „deutlich unter den am Markt erzielbaren Preisen“. Derzeit wird der Direktverkauf von 4500 bundeseigenen Wohnungen in der Hauptstadt geprüft. Es sei nicht vertretbar, dass „Mindereinnahmen in Kauf genommen werden, die einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen können“. Hintergrund der Diskussion ist, dass Berlin rund 4500 Mietwohnungen des Bundes direkt erwerben will, um deren Verkauf per Bieterverfahren an private Eigentümer zu verhindern. „Auf diese Weise soll langfristig verhindert werden, dass Mieter nach einem kostspieligen Verkauf ihrer Häuser durch Modernisierungen zunehmend aus ihren Wohnungen verdrängt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Unterdessen äußert die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), welche die bundeseigenen Häuser und Grundstücke verwaltet, sie stehe hinter dem Land Berlin und dem Vorhaben „seine sozialpolitischen Aufgaben zu erfüllen“. Jene Verhandlungen laufen seit nunmehr zwei Jahren, bislang ergebnislos. Kritik seitens des Bundesrechnungshof erntet die Bima, da sie nun von dem Verkauf per Bieterverfahren – anders als früher – absehen und das, ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Mit dem Direktverkauf würde die Bundesanstalt „auf eine mögliche Erlösoptimierung verzichten“ – was sich wohl nicht mit den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung vereinbaren lasse. Die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Gesine Lötzsch (Linke), fordert hingegen: „Die Kritik des Rechnungshofs muss die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen nun endlich überzeugen, dass wir eine Gesetzesänderung brauchen“. Thomas Filor sagt abschließend: „Prinzipiell sollte es einen guten Mittelweg geben, der die Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken unabhängig vom utopischen Höchstpreisverfahren ermöglicht“, so Filor.